Mindestsicherung benachteiligt Kinder und Jugendliche und missachtet Gleichheitsgrundsatz

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Mindestsicherung benachteiligt Kinder und Jugendliche und missachtet Gleichheitsgrundsatz

Salzburg (OTS) - AAuml;m 1. September 2010 tritt in Österreich ein Gesetz zur "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" in Kraft, in dessen Begutachtung die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAAuml;s) nicht miteinbezogen wurden. Und auch aus inhaltlicher Sicht gibt es einen zentralen Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben:

Von AAuml;rmut bedrohte Kinder und Jugendliche sollen künftig je nach AAuml;lter lediglich 15 bis 18 Prozent des für Erwachsene errechneten Mindestsicherungsbetrages zuerkannt bekommen. Der Festlegung dieses Prozentsatzes liegen keinerlei empirisch erhobene Zahlen zu Grunde, die Lebensrealität von Kindern, Jugendlichen und deren Familien findet sich darin nicht wieder. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach kleine Erwachsene, tatsächlich entsteht aufgrund ihrer Entwicklung und ihres Heranwachsens ein Bedarf, der mit denen der Erwachsenen nicht gleichgesetzt werden kann.

Das in Deutschland bestehende Gesetzespendant (AAuml;LG II) sieht im Vergleich zum österreichischen Entwurf zwar höhere Sätze für Kinder und Jugendliche vor (60 Prozent, wobei man die Zahlen nicht eins zu eins vergleichen kann), dennoch äußert jüngst der Bundesverfassungsgerichtshof in seinem richtungweisenden Urteil (BVerfG, 1BvL 1/09 vom 9.2.2010), dass sich der entsprechende Prozentsatz an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten habe. Ein zusätzlicher Bedarf sei vor allem bei schulpflichtigen Kindern festzustellen, eine Nicht-Berücksichtigung verletze den Gleichheitsgrundsatz.

Die KIJAAuml;s fordern daher dringend die empirische Erhebung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen in Österreich und die AAuml;npassung des Prozentsatzes an diese wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin soll der geltende Prozentsatz aber zumindest auf 30 Prozent angehoben werden.

Rückfragehinweis:

Drin. AAuml;ndrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg,
Tel. 0662/ 430 550-3230, andrea.holz@salzburg.gv.at

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