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Vereinbarungen des AMS Wien mit Trägern der sozialökonomischen Überlassungsprojekte für 2014:<<< Zurück zum Hauptartikel über gemeinnützige Personalüberlasser 1. Änderungen in der Vorbereitungsphase:Eine Teilnahme an der Vorbereitungsphase soll zukünftig erst als solche gewertet werden, wenn 25 Anwesenheitstage in der Vorbereitungsphase absolviert wurden. Das bedeutet, dass die TeilnehmerInnen mindestens so viele Tage an der VB-Maßnahme teilgenommen haben müssen, um als TeilnehmerIn im vereinbarten Kontingent gewertet zu werden. Unterbrechungen wegen Krankenstands werden herausgerechnet, die Wiedermeldung nach dem Diese Regelung soll den Trägern ermöglichen, nur jene Personen in ein DV zu übernehmen, die auch ausreichend gescreent und auf die Möglichkeit auf eine Überlassung abgetestet und vorbereitet wurden. Die 50%-Übernahmeverpflichtung von jenen Personen, die die Mindestteilnahmedauer an der VB-Maßnahme erreichen (oder ggf. frühzeitig übernommen werden) bleibt selbstverständlich aufrecht. 2. Übernahme in ein DV / Vorgangsweise während des aufrechten DVs beim TrägerEs sollen nur mehr jene Personen in ein Transit-DV übernommen werden, denen zumindestens ein nach dem AlVG zumutbares Angebot gemacht werden kann. Welche/s Angebot/e das konkret Dieses konkrete Angebot ist nach Eintritt in das Transit-DV binnen 3 Wochen zu realisieren. D.h., eventuelle Stehzeiten zu Beginn des Dienstverhältnisses dürfen in der Regel maximal 3 Wochen 3. Teilzeit im Anschluss an eine VollzeitüberlassungEine Rückkehr zur Teilzeit im Anschluss an eine Vollzeitüberlassung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/r jeweils Betroffenen möglich. Das heißt, an einen Vollzeitüberlassungseinsatz folgende Stehzeiten müssen auch Vollzeit entlohnt werden.
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