|
arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / Rechnungshof Rechtsmittel:RechnungshofDer Rechnungshof überprüft im Dienste der gewählten Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit, ob die durch die Budgets zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Der Rechnungshof erstellt nicht nur einen Jährlichen Prüfbericht, sondern macht auch Sonderprüfungen, bei denen er eingehender auf Missstände in der Verwaltung eingeht. So überprüft er immer wieder auch den Einsatz der Gelder beim AMS – also auch unserer Versicherungsgelder – und kritisiert immer wieder die unzweckmäßigen AMS-Kurse. Auf unsere Nachfrage teilte der Rechnungshof mit: „Im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit sammelt der Rechnungshof relevante Informationen. Dies kann im persönlichen Gespräch, durch Akteneinschau oder auch mittels Fragebögen geschehen. Durch eine umfassende Prüfungstätigkeit verfügt der Rechnungshof über einen breiten und stetig anwachsenden Wissensstand. Nicht zuletzt durch wertvolle Informationen von BürgerInnen können wir diesen Wissensstand ständig erweitern. Gerne nimmt der Rechnungshof Informationen in schriftlicher und elektronischer Form entgegen. Ihre Materialien werden dann den zuständigen Abteilungen und MitarbeiterInnen im Haus weitergeleitet.“
Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2011 Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html
|