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arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / Rechnungshof

Rechtsmittel: 

Rechnungshof

Der Rechnungshof überprüft im Dienste der gewählten Repräsentanten der Bürger­innen und Bürger im Rahmen seiner verfassungsrechtlich verankerten Un­ab­hängig­keit, ob die durch die Budgets zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Der Rechnungshof erstellt nicht nur einen Jährlichen Prüfbericht, sondern macht auch Sonder­prüfungen, bei denen er eingehender auf Missstände in der Verwaltung eingeht. So überprüft er immer wieder auch den Einsatz der Gelder beim AMS – also auch unserer Versicherungs­gelder – und kritisiert immer wieder die unzweck­mäßigen AMS-Kurse.

Auf unsere Nachfrage teilte der Rechnungshof mit: „Im Rahmen seiner Prüfungs­tätigkeit sammelt der Rechnungshof relevante Informationen. Dies kann im per­sön­lichen Gespräch, durch Akteneinschau oder auch mittels Fragebögen ge­schehen. Durch eine umfassende Prüfungstätigkeit verfügt der Rechnungshof über einen breiten und stetig anwachsenden Wissensstand. Nicht zuletzt durch wert­volle Informationen von BürgerInnen können wir diesen Wissensstand ständig er­weitern. Gerne nimmt der Rechnungshof Informationen in schriftlicher und elek­tronischer Form entgegen. Ihre Materialien werden dann den zuständigen Ab­teilungen und MitarbeiterInnen im Haus weitergeleitet.“


Rechnungshof
Dampfschiffstraße 2,
A-1030 Wien
Tel.: ++ 43 1 711 71 – 0,
Fax: ++ 43 1 712 94 25
E-Mail: office@rechnungshof.gv.at
https://www.rechnungshof.gv.at

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2011

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

 

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