Der 1. Jänner 2007 bringt in einigen Bereichen neue Werte. Ein Überblick über
die wichtigsten Änderungen:
Geringfügigkeitsgrenze: |
pro Monat 341,16 Euro brutto |
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage: |
3840 Euro brutto |
Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: |
726 Euro brutto für Alleinstehende;
1.091,14 Euro brutto für Ehepaare. |
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension: |
pro Monat 341,16 Euro brutto |
Krankenversicherung für kinderlose
Partner ohne Einkommen: |
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Achtung: nur noch für Verheiratete und LebensgefährtInnen,
die spätestens seit dem 31.7.2006 durchgehend mitversichert
sind |
Selbstversicherung in der Krankenversicherung: |
grundsätzlicher Monatsbeitrag 319,61 Euro, kann auf Antrag
herabgesetzt werden |
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung
bei geringfügiger
Beschäftigung: |
pro Monat 48,14 Euro |
Rezeptgebühr: |
4,70 Euro |
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: |
mindestens 25,60 Euro, bei Sehbehelfen 76,80 Euro |
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe: |
465 Euro für den Partner;
232,50 Euro pro Kind. |
Kinderbetreuungsgeld: |
täglich 14,53 Euro.
Zuverdienstgrenze: jährlich 14.600 Euro. |
Zuschuss zu Kinderbetreuungsgeld für
AlleinerzieherInnen oder bei geringem Familieneinkommen: |
täglich bis 6,06 Euro.
Zuverdienstgrenze zum Zuschuss: jährlich 5.200 Euro. |
Pensionen: |
Höchstbemessungsgrundlage bei Stichtag im Jahr 2007 (bei Basis "beste
19 Jahre"): 3.238,55 Euro. |
Pensionserhöhung: |
Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage,
das sind 1.920 Euro, werden um 1,6% erhöht.
Alle höheren Pensionen werden um einem Fixbetrag von monatlich
30,72 Euro erhöht. |
Zusätzlich Einmalzahlungen: |
bei Pensionen bis insgesamt 1.380 Euro 60 Euro,
bei Pensionen bis 1.920 Euro 45 Euro und bei höheren Pensionen
25 Euro. |
Pensionsvorschuss: |
für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension
26,97 Euro täglich, für Alterspension 33,27 Euro täglich. |