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Richtsätze 2007

Der 1. Jänner 2007 bringt in einigen Bereichen neue Werte. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Geringfügigkeitsgrenze:

pro Monat 341,16 Euro brutto

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage:

3840 Euro brutto

Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz:

726 Euro brutto für Alleinstehende;
1.091,14 Euro brutto für Ehepaare.

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

pro Monat 341,16 Euro brutto

Krankenversicherung für kinderlose Partner ohne Einkommen:

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Achtung: nur noch für Verheiratete und LebensgefährtInnen, die spätestens seit dem 31.7.2006 durchgehend mitversichert sind

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag 319,61 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

pro Monat 48,14 Euro

Rezeptgebühr:

4,70 Euro

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe:

mindestens 25,60 Euro, bei Sehbehelfen 76,80 Euro

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

465 Euro für den Partner;
232,50 Euro pro Kind.

Kinderbetreuungsgeld:

täglich 14,53 Euro.
Zuverdienstgrenze: jährlich 14.600 Euro.

Zuschuss zu Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen oder bei geringem Familieneinkommen:

täglich bis 6,06 Euro.
Zuverdienstgrenze zum Zuschuss: jährlich 5.200 Euro.

Pensionen:

Höchstbemessungsgrundlage bei Stichtag im Jahr 2007 (bei Basis "beste 19 Jahre"): 3.238,55 Euro.

Pensionserhöhung:

Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage, das sind 1.920 Euro, werden um 1,6% erhöht.
Alle höheren Pensionen werden um einem Fixbetrag von monatlich 30,72 Euro erhöht.

Zusätzlich Einmalzahlungen:

bei Pensionen bis insgesamt 1.380 Euro 60 Euro,
bei Pensionen bis 1.920 Euro 45 Euro und bei höheren Pensionen 25 Euro.

Pensionsvorschuss:

für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension 26,97 Euro täglich, für Alterspension 33,27 Euro täglich.

Quelle: AK Wien

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