arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Sozialversicherungsrichtsätze 2011

Zusammengestellt von Elfie Resch (wird hier noch überarbeitet)

Geringfügigkeitsgrenze:

Euro 374,02 brutto pro Monat, Euro 28,72 pro Tag

Achtung: Monatbezug incl. 13. u. 14. Bezüge. Daher Vorsicht wenn 12 Monate durchgehend der Betrag bezogen wird. (rechne 374,02 x 12 / 14 ergibt Euro 320,59)

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage (ab 1.1.2011):

nach den ASVG

Euro 4.200,00

Sonderzahlungen

Euro 8.400,00

nach dem GSVG

Euro 4.795,00 *

*auf den Seiten der Wirtschaftskammer gibt es keine Beträge für 2011 bitte nachfagen

Kein oder geringer ALV-Beitrag bei niedrigem Einkommen*(Arbeitslosenversicherungsbeiträge):

bis Euro 1.179,00

0 %

über Euro 1.179,00 bis 1.286,00

1 %

über Euro 1.286,00 bis 1.447,00

2 %

über Euro 1.447,00

3 %

Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: (Alters- Invaliditätspensionen)

  • Euro 793,40 brutto für Alleinstehende
  • Euro 1.189,56 brutto für Ehepaare

Waisenpensionen:

Bis 24. Lebensjahr

Halbwaisen:

Euro 291,82

Vollwaisen:

Euro 438,17

Ab 24. Lebensjahr

Halbwaisen:

Euro 518,56

Vollwaisen:

Euro 793,40

Witwen- und Witwerpensionen: Euro 772,40 brutto

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag Euro 357,42; kann auf Antrag herabgesetzt werden Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

Euro 51,69 pro Monat

Rezeptgebühr:

Euro 5,10

Rezeptgebührenbefreiung:

a.) für Personen deren monatliche Nettoeinkünfte

  • für Alleinstehende Euro 793,40
  • für Paare im gemeinsamen Haushalt Euro 1.189.56

b.) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte

  • für Alleinstehende Euro 912,41
  • für Paare Euro 1.367,99
  • Erhöhung pro Kind Euro 122,41

Seit 1.1.2008 Höchstgrenze der Rezeptgebühren: 2 % des jährlichen Nettoeinkommens.

Kostenbeitrag bei Kuraufenthalt

Der Kostenbeitrag beträgt ab 1.1.2011 pro Tag bei einem monatlichen Einkommen brutto

Bis Euro 1.374.78

Euro 7,00

Über Euro 1374,78 bis 1.95617

Euro 12,00

Über Euro 1.956,17

Euro 17,00

Personen deren Einkommen den Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende (793,40 Euro für 2011) nicht übersteigt, sind von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit.

Service-Entgelt für e-card: Euro 10,00

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: (laut Ärztekammer 2011 mindestens Euro 28,00; bei Sehbehelfen Euro 84,00

Mitversicherung in der Krankenversicherung (gilt ab 1.1.2010 auch für Verpartnerungen)

Mit 1.1.2001 wurden die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten bzw. Lebensgefährten abgeschafft.

Beitragssatz:

3,4 % der Beitragsgrundlage in der SV (Bruttoentgelt)

Der Beitrag wird von der Krankenversicherung vorgeschrieben.

Beitragsfrei

  • Ein Kind wird im gemeinsamen Haushalt erzogen oder wurde 4 Jahre hindurch erzogen
  • Einkommen unter netto Euro 1.175,45

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

 

für den Partner

pro Kind

Unter 50 Lj,

Euro 501,00

Euro 250,50

Doppelte ab 50 Lj.

Euro 1.002,00

Euro 501,00

Dreifach ab 54/55 Lj

Euro 1.503,00

Euro 751,50

Monatliches Kinderbetreuungsgeld:

für Geburten ab den 1.1.2008 (LMon=Lebensmonat des Kindes, Teilung = bei Teilung mit Partner)

Einkommensabhängig

(neu) bis 12 LMon

(+2 Teilung)

mind. Euro 33,00
max Euro 66,00

Kurzvariante 1 bis z. 20. LMon

(+4 Teilung)

Euro 20,80 tgl

Kurzvariante 2 bis z. 15. LMon.

(+3 Teilung)

Euro 26,60 tgl

Kurzvariante 3 bis z. 12 LMon

(+14 Teilung)

Euro 33,00 tgl

Bezugsdauer bis z. 30. Monat

(+6 Teilung)

Euro 14,53 tgl

Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familien Einkommen bzw. das Einkommen des (Ehe)Partners maßgeblich. Die Zuverdienstgrenze 2001 beträgt 60% des letzten Einkommens (individuelle Grenzbetrag) oder Euro 16.200,- (absoluter Grenzbetrag) Hinsichtlich des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von Euro 5.800,00 möglich.

Entscheidung für eine Variante ist bei der ersten Antragsstellung zu treffen und ist bindet beide Elternteile.

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld:

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde in eine Beihilfe umgewandelt. Für Geburten ab 1.1.2010 können Bezieher/innen einer Pauschalvariante maximal für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kindertreuungsgeld in der Höhe von täglich Euro 6,06 beziehen.

Die Zuverdienstgrenze beträgt für die/den Antragsteller/in jährlich Euro 5.800,00

Für den/die Partner/in Euro 1.,200,00

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung: Euro 920,34

Pensionserhöhung:

  • Pensionen bis Euro 2.000,00 werden um 1,2 % monatlich (ab 1.1.2011) erhöht.
  • Pensionen mehr ab Euro 2.000,00 bis Euro 2.310,00 von 1,2 bis 0,0%

!Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2010 werden erst ab 1.1.2010 angepasst!

Pensionsvorschuss:

  • für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension Euro 28,20 täglich;
  • für Alterspension Euro 34,17 täglich

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

Euro 374,02 brutto pro Monat
(Achtung Berechnung 374,02 x12 /14 ergibt Euro 320,59)

Pflegegeldstufen:

Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt daher ab 1.1.2011:

Stufe 1

Euro 154,20

Stufe 2

Euro 284,30

Stufe 3

Euro 442,90

Stufe 4

Euro 664,30

Stufe 5

Euro 902,30

Stufe 6

Euro 1.260,00

Stufe 7

Euro 1.655,80

*neue Beträge konnten trotz Bemühungen nicht erfragt werden!

NEU ab 1.9.2010 (Wien, NÖ, Salzburg, Burgenland)

Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist derzeit noch nicht in allen Bundesländern gültig.

Sie wurde/wird durch Landesgesetze beschlossen. Daher kann es zu unterschiedlichen Formulierungen kommen. Auch in den Beträgen die für unterhaltspflichtige Kinder geleistet werden, unterscheiden sich die einzelnen Länder. Nachzulesen in den Landesgesetzblättern. Zusammenfassungen findet ihr auch auf den Bundesländerseiten der Arbeiterkammer.

Die Mindestsicherung monatlich netto, die Beträge gebühren 12 x pro Jahr

Steiermark 1.1.2011*

 

2010

2011

für eine Einzelperson

Euro 744,00

Euro 752,94

für Paare

Euro 1.116,00

Euro 1.129,41

Pro Unterhaltspflichtigem Kind

Euro 134,00

Euro 135,53

 

Euro 171,10

Wien

 

Euro 200,00

Salzburg

 

Euro 156,24

Burgenland

 

Euro 143,00

Vermögensgrenze: 3.764,70 Euro (2011)

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser die dem Wohnbedürfnis dienen müssen nicht veräußert werden. PKW’s darf die Person ebenfalls besitzen, wenn sie diesen zur Arbeitsplatzsuche, mangels Verkehrsverbindungen und Infrastruktur oder gesundheitlichen Gründen für die Lebensführung braucht. (Besorgungen, Behördenwege, Arzt usw.)

*In der Steiermark wurde eine Regreßpflicht von Angehörigen mitbeschlossen, die soll von Bundesseite jetzt beeinsprucht werden.

Die Materie wird immer umfangreicher. Die Auskünfte trage ich aus den unterschiedlichsten Dokumenten zusammen. Ich bemühe mich die Informationen in übersichtlicher Form an euch weiterzugeben.

Irrtümer sind daher nicht ausgeschlossen. Bitte informiert mich sofort, damit ich diese Irrtümer berichtigen kann.

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting