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Höhe des Arbeitslosengeldes

Bei dieser Leistung handelt es sich um angeblich Existenz sichernde Versicherungsleistungen, die den Betroffenen in die Lage versetzen sollen, seinen Lebensunterhalt bzw. jenen seiner Familienangehörigen für die Dauer einer Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitssuche zu bestreiten. Die verfassungsrechtlich gebotene Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs gegenüber der Verwaltung [1] sichert § 47 zweiter Satz AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz), der
die Erlassung eines Bescheides vorsieht, wenn der Anspruch nicht (vollständig) anerkannt wird.
Auch Karenzgeldbezug ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Das Arbeitslosengeld besteht aus: dem Grundbetrag, möglichen Familienzuschlägen, sowie einem allfälligen Ergänzungsbetrag (ALVG).

Grundbetrag/Berechnungsgrundlage:

Wenn Du zwischen 1. Jänner und 30. Juni Deinen Antrag stellst, ist Deine Berechnungsgrundlage die des vorletzten Jahres. Innerhalb der 2. Jahreshälfte (vom 1. Juli bis 31. Dezember) wird Dein Arbeitslosengeld nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres berechnet (siehe Ermittlung des Grundbetrages).

Familienzuschlag:

liegt derzeit bei € 0,97 täglich (Stand Jänner 2006)

Ergänzungsbetrag:

Durch den Ergänzungsbetrag wird Dein Arbeitslosengeld auf die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes (€ 690.- monatlich) aufgestockt (Stand Jänner 2006). Aber: Der Ergänzungsbetrag fließt nicht in die Bemessung der Notstandshilfe ein.

Weitere Informationen:

 

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