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Höhe des ArbeitslosengeldesBei dieser Leistung handelt es sich um angeblich Existenz sichernde Versicherungsleistungen,
die den Betroffenen in die Lage versetzen sollen, seinen Lebensunterhalt
bzw. jenen seiner Familienangehörigen für die Dauer einer Arbeitslosigkeit
bzw. Arbeitssuche zu bestreiten. Die verfassungsrechtlich gebotene Durchsetzbarkeit
dieses Anspruchs gegenüber der Verwaltung [1] sichert § 47 zweiter
Satz AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz), der Das Arbeitslosengeld besteht aus: dem Grundbetrag, möglichen Familienzuschlägen, sowie einem allfälligen Ergänzungsbetrag (ALVG). Grundbetrag/Berechnungsgrundlage:Wenn Du zwischen 1. Jänner und 30. Juni Deinen Antrag stellst, ist Deine Berechnungsgrundlage die des vorletzten Jahres. Innerhalb der 2. Jahreshälfte (vom 1. Juli bis 31. Dezember) wird Dein Arbeitslosengeld nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres berechnet (siehe Ermittlung des Grundbetrages). Familienzuschlag:liegt derzeit bei € 0,97 täglich (Stand Jänner 2006) Ergänzungsbetrag:Durch den Ergänzungsbetrag wird Dein Arbeitslosengeld auf die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes (€ 690.- monatlich) aufgestockt (Stand Jänner 2006). Aber: Der Ergänzungsbetrag fließt nicht in die Bemessung der Notstandshilfe ein. Weitere Informationen:
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