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Anwartschaft (§ 14 AlVG)Das sind die Zeiten die Du brauchst, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld
zu erwerben: Ausnahmen:Vor Vollendung des 25. Lebensjahres brauchst Du im letzten Jahr 26 Wochen,
davon aber höchstens 16 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger
Beschäftigung aus arbeitslosenversicherter Kursmaßnahme. Achtung: Die Anwartschaft ist eine Rahmenfrist und ist erstreckbar!! Auf die Anwartschaft sind anrechenbar:
Achtung: Bei Ländern, mit denen zwischenstaatliche Abkommen über die AL-Versicherung bestehen, zB., Schweiz, gilt wie bei EWR-Zeiten (das sind alle EU-Staaten, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) allgemein die "1 Tages-Regel" (nach Deiner Rückkehr mußt Du mindestens einen Tag arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich nachweisen können)! Die RahmenfristerstreckungBei Vorliegen bestimmter Gründe hast Du die Möglichkeit, die Rahmenfrist von 24 Monaten noch um weitere 36 Monate und mehr zu verlängern. Bitte beantworte die Fragen nach den Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten, sowie sonstiger Zeiten im Antrag auf Arbeitslosengeld sehr sorgsam, damit eventuelle Rahmenfristerstreckungsgründe berücksichtigt werden können! Tipp: Auch wenn Du das Gefühl hast, es würde Dir kein Arbeitslosengeld zustehen, solltest Du in jedem Fall ein Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, auch einen schriftlichen Bescheid zu verlangen! Bei weiteren Inanspruchnahmen ist Voraussetzung, dass man mindestens
28 Wochen in einem Stück oder aber insgesamt innerhalb des letzten
Jahres gearbeitet hat. Der Verdienst in dieser Zeit führt zu einer
neuen Bemessung des Arbeitslosengeldes, und darin liegt eine große
Gefahr für alle, die eine befristete Beschäftigung eingehen:
Verdient man in dieser Zeit weniger als vor der Inanspruchnahme des letzten
Arbeitslosengeldes, verringert sich
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