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Voraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes

  1. arbeitsfähig
  2. arbeitswillig
  3. arbeitslos
  4. die Anwartschaft muss erfüllt sein (anrechenbare Zeiten, siehe Anwartschaft) und die Bezugsdauer darf nicht erschöpft sein

Wer ist arbeitsfähig?

Als arbeitsfähig gilt, wer nicht Invalide ist, bzw., nicht berufsunfähig ist.

Bei Zuweisung zum medizinisch/psychologischen Dienst des AMS kannst Du eine schriftliche Begründung oder einen Bescheid verlangen. Generelles medizinisches Screening ohne handfesten Grund, einfach weil Du DeineR BeraterIn "komisch" vorkommst, ist nicht möglich (siehe Ärztliche Untersuchung). Arbeitswilligkeit, bzw., "Arbeitsunwilligkeit" kann nicht psychologisch festgestellt werden.

Wer ist arbeitswillig?

Arbeitswilligkeit bedeutet, eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit anzunehmen, oder sich vom AMS umschulen zu lassen (siehe Maßnahmen und Kurse). Vermittlungswünsche kannst Du an Deine(n) AMS - ReferentIn richten, diese dürfen aber nicht als "Arbeitsunwilligkeit" ausgelegt werden - nur nicht einschüchtern lassen!

Wer ist arbeitslos?

Arbeitslos ist, wer nach Ende eines Dienstverhältnisses keine neue Arbeit gefunden hat. Als arbeitslos gilt auch, wer aus einer oder mehreren Beschäftigungen ein Entgelt im Rahmen der Geringfügigkeit erhält, (bis zu € 333,16.- brutto im Monat; täglich € 25,59) - das ist dem AMS gegenüber meldepflichtig!

! Bei Überschreitung des monatlichen Zuverdienstes steigen AMS und Krankenkasse aus, Deine Krankenversicherung musst Du dann selbst bezahlen!

Arbeitslose MigrantInnen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist (laut Arbeiterkammer) dann gegeben, wenn Du, neben den sonstigen Voraussetzungen (siehe Anwartschaft) "aufenthaltsrechtlich berechtigt bist, eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen", oder wenn gegen Dich keine durchsetzbare Ausweisung, bzw., kein Aufenthaltsverbot erlassen wurde.

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