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Rückforderung des Arbeitslosengeldes

Seit 1.5.2017 kann das AMS nur noch 3 Jahre lang zu Unrecht bezogene AMS-Leistungen gemäß den Bestimmungen von § 25 AlVG zurück fordern. Weitere Informationen in der kommenden Neuauflage des "Erste Hlfe Handbuchs für Arbeitslose"!

Siehe auch:

Rechtliche Grundlagen

 

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