|
Rückforderung des ArbeitslosengeldesSeit 1.5.2017 kann das AMS nur noch 3 Jahre lang zu Unrecht bezogene AMS-Leistungen gemäß den Bestimmungen von § 25 AlVG zurück fordern. Weitere Informationen in der kommenden Neuauflage des "Erste Hlfe Handbuchs für Arbeitslose"! Siehe auch:Rechtliche Grundlagen
|