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arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / Rechtsmittel: Bundeserwaltungsgericht

Rechtsmittel:

Öffentlichkeit der Verhandlungen des Bundesverwaltungsgerichts

Briefkopf Logo Bundesverwaltungsgericht

1030 Wien, Erdbergstraßszlig;e 192-196
Tel.: +43 1 601 49 – 0 / DW
Fax: +43 1 531 09 – 153357 / 153364
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at
Bearbeiterin: Mag. Konstanze Loudon Vorst-Gudenau
E-Mail: konstanze.loudonvorstgudenau@bvwg.gv.at
Durchwahl: 152463
Geschäauml;ftszahl: BVwG-100.690/0035-Komm/2015
DVR: 0939579

An

per E-Mail
Betreff: Ihr Schreiben vom 10.04.2015

Bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 10.04.2015 darf Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:

Verhandlungen an den Verwaltungsgerichten sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit darf von der Verhandlung nur so weit ausgeschlossen werden, als dies aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit, der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie im Interesse des Schutzes Jugendlicher oder des Privatlebens einer Partei, eines Opfers, eines Zeugen oder eines Dritten geboten ist (§ 25 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz VwGVG).

Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht werden nicht öffentlich bekannt gemacht, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.

Folgende Verhandlungen aus der Zuweisungsgruppe „AMS-W“ wurden für die nächste Zeit anberaumt:

12.05.2015: 09:30 – 13:00 und 13:30 – 15:30, Verhandlungssaal 27

20.05.2015: 09:30 – 12:00 und 12:00 – 15 00, Verhandlungssaal 10

29.05.2015: 09:30 – 12:00 und 12:00 – 15 00, Verhandlungssaal 10

Es darf auch in diesen Fällen darauf hingewiesen werden, dass die Öffentlichkeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch während der laufenden Verhandlung kurzfristig ausgeschlossen werden kann.

Sollten Sie zukünftig Interesse an der Teilnahme an einer öffentlichen mündlichen

Verhandlung haben, so wird ersucht, sich unter Bekanntgabe der entsprechenden Themenbereiche sowie des Zeitrahmens per E-Mail an kommunikation@bvwg.gv.at zu wenden.

28. April 2015

Für den Präsidenten

Strobel-Langpaul

 

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