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arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / Rechtsmittel: Bundeserwaltungsgericht Rechtsmittel:Öffentlichkeit der Verhandlungen des Bundesverwaltungsgerichts
1030 Wien, Erdbergstraßszlig;e 192-196 An Bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 10.04.2015 darf Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Verhandlungen an den Verwaltungsgerichten sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit darf von der Verhandlung nur so weit ausgeschlossen werden, als dies aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit, der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie im Interesse des Schutzes Jugendlicher oder des Privatlebens einer Partei, eines Opfers, eines Zeugen oder eines Dritten geboten ist (§ 25 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG). Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht werden nicht öffentlich bekannt gemacht, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Folgende Verhandlungen aus der Zuweisungsgruppe „AMS-W“ wurden für die nächste Zeit anberaumt: 12.05.2015: 09:30 – 13:00 und 13:30 – 15:30, Verhandlungssaal 27 20.05.2015: 09:30 – 12:00 und 12:00 – 15 00, Verhandlungssaal 10 29.05.2015: 09:30 – 12:00 und 12:00 – 15 00, Verhandlungssaal 10 Es darf auch in diesen Fällen darauf hingewiesen werden, dass die Öffentlichkeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch während der laufenden Verhandlung kurzfristig ausgeschlossen werden kann. Sollten Sie zukünftig Interesse an der Teilnahme an einer öffentlichen mündlichen Verhandlung haben, so wird ersucht, sich unter Bekanntgabe der entsprechenden Themenbereiche sowie des Zeitrahmens per E-Mail an kommunikation@bvwg.gv.at zu wenden. 28. April 2015 Für den Präsidenten Strobel-Langpaul
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