arbeitslosennetz.org
// Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe
/ Rechtsmittel: Bundeserwaltungsgericht
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht:
Verfahrenshilfe
ACHTUNG: Seit 1.1.2017 gibt es eine gesetzlich geregelte Verfahrenshilfe bei den Verwaltungsgerichten!
Die folgenden Infos sind insoferne noch aktuell, als auch die gesetzlich geregelte Verfahrenshilfe den Anforderngen der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (die im Verfassungsrang steht!) entsprechen muß
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis G 7/2015 die generelle Verweigerung einer Verfahrenshilfe bei den Bundesverwaltungsgerichten nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als gegen Artike 6 Europäische Menschenrechtskonvention und - da diese in Österreich vom Parlament als Verfassungsgesetz beschlossen wurde - somit gegen Verfassungsrecht verstossend erkannt und beauftragt Regierung eine Verfahrenshilfe zu ermöglichen. Allerdings gibt er der Regierung bis Ende 2016 Zeit diese menschenrechechtswidrige Hürde beim Zugang zum REecht zu beseitigen.
Einstweilen gibt es daher in besonderen Fällen nur die Möglichkeit unter Berufung auf Artikel 47 Absatz 3 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die seit dem Vertrag von Lissabon (Art. 6 Abs. 1 EUV) direkt im österreichischen Recht anwendbar ist, bzw. nach Artikel 6 der in Österreich im Verfassungsrang stehenden Europäische Menschenrechtskonvention eine Verfahrensunterstützung zu beantragen.
Um nach Artikel 47 GRC eine Verfahrensunterstützung zu bekommen sollte das Vorliegen folgender 4 Kriterien begründet werden:
- dass Erfolgsaussichten bestehen
- die allgemeine Bedeutung des Falles
- die Komplexität des Falles die anwaltliche Unterstützung erfordert
- dass der/die Kläger/in ohne Unterstützung nicht in der Lage wäre sein/ihre Rechte durchzustzen
In Österreich wurde bisher in Asylverfahren erfolgreich auf Artikel 47 Abs. 3 GRC bzw. das Verfassungsgerichtshofurteil G 7/2015 berufen:
Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich Verfahrenshilfe nach Artikel 6 EMRK:
Seit 1.1.2017 gibt es nun aber auch reguläre Verfahrenshilfe bei den Landesverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht!
Weitere Informationen zum Urteil des Verfassungsgerichtshof
Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2014
Impressum
|