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Antrag auf ArbeitslosengeldEs ist ratsam, sich bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich beim zuständigen Wohnsitzarbeitsamt arbeitslos zu melden. Das ist aus mehreren Gründen von Vorteil:
Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Arbeitsamt erfolgen, dazu benötigst Du für den ersten Antrag folgende Papiere:
! Da die Arbeitslose erst ab dem Zeitraum ausbezahlt wird, ab dem der Antrag gestellt wird, nach Kündigung so rasch wie möglich antrag auf das Arbeitslosengeld stellen. Das Arbeitslosengeld wird leider nicht rückwirkend gewährt, wer zu spät kommt, der bekommt die versäumten Tage nicht nachbezahlt! Vorsicht Falle: Sanktionen!Hier muss aber eine weitere Klippe umschifft werden: Bei Selbstkündigung oder Kündigung im Einvernehmen erhältst Du gleich einmal in den ersten 4 Wochen Deiner Arbeitslosigkeit nichts! Aber auch eine fristlose Entlassung aus eigener Schuld wird in gleicher Weise sanktioniert. Hier ist es der Kunst des Einzelnen anheim gestellt, auf eine Existenz erhaltende Kündigung hinzuwirken. Ob ein Dienstverhältnis aus eigener Schuld oder aus Schuld des Dienstgebers bzw. Gründen, die in der Sphäre des Dienstgebers liegen, beendet wurde, sollte mit dem AMS unbedingt diskutiert werden. Es gibt häufig Gründe, sexistische Belästigung etc., die einen krankmachenden Stress erzeugen und einen weiteren Verbleib im Betrieb unzumutbar machen In einem ähnlichen Fall, wo es zwar zu einer Beschäftigungsaufnahme kam, die dann aber vom Arbeitgeber bereits am dritten Tag aufgelöst wurde, wären Sanktionen eingetreten, wenn der Arbeitnehmer nicht sehr sorgsam die Arbeitbestätigung überprüft hätte. Der Arbeitgeber hatte nämlich auf der Arbeitsbescheinigung den Vordruck "Kündigung durch den Arbeitnehmer" vermerkt, was zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes geführt hätte. Tatsächlich hat aber der Dienstgeber gekündigt. In diesem konkreten Fall musste der Betroffene ca. eine Stunde auf die Verbesserung der Arbeitsbescheinigung warten, weil sich der Herr Personaldirektor bereites in die Mittagspause verabschiedet hatte. ! Wichtig bei Kündigung: Prüfe deine Lohnabrechnung auf die korrekte Bezahlung von Überstunden! ! So früh wie möglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit zum AMS gehen - es gibt keine rückwirkende Gewährung des Arbeitslosengeldes!
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