arbeitslosennetz home

Jetzt mit paypal


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 302: Amtsmißbrauch

Was sonst noch in Frage kommt:

  • Nötigung (§ 105 StGB, Straffrahmen bis zu 1 Jahr)
  • Schwere Nötigung (§ 106 StGB, Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre)
  • Gefährliche Drohung (§ 107 StGB, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
  • Beharrliche Verfolgung (§ 107a, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
  • Täuschung (§ 108, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
  • Verletzung des Amtsgeheimnisses (Strafrahmen bis zu 3 Jahre)
  • Fälschung eines Beweismittels (§ 293, Strafrahmen 1 Jahr)
  • Unterdrückung eines Beweismittels (§ 295, Strafrahmen 1 Jahr)

Links:

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting