< Der Nichtbesuch eines Kontrolltermins darf nicht mit Sperren nach § 9 und 10 sanktioniert werden

arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
  Projekte
  Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns

 

Der Nichtbesuch eines Kontrolltermins darf nicht mit Sperren nach § 9 und 10 sanktioniert werden

Anmerkung: Bei einer Vorauswahl des AMS, die durch § 49 Sperrdrohung als "Kontrolltermin" sanktioniert wird, ist es erlaubt, alles vorzubringen, was gegen eine Anstellung spricht. Der Bezug darf deshalb nicht gesperrt werden. Siehe auch Entscheidungstext zum Rechtssatz!

Rechtssatznummer 2

Geschäftszahl: 2005/08/0159

Entscheidungsdatum: 20.12.2006

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §49;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Die Sanktion des §§ 9 iVm 10 AlVG scheidet für ein Verhalten bei einem Termin aus, wenn dieser (auch) als "Kontrolltermin" iSd § 49 AlVG vorgeschrieben worden ist.

Dokumentnummer JWR_2005080159_20061220X02

 

 

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting