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Der Nichtbesuch eines Kontrolltermins darf nicht mit Sperren nach § 9 und 10 sanktioniert werdenAnmerkung: Bei einer Vorauswahl des AMS, die durch § 49 Sperrdrohung als "Kontrolltermin" sanktioniert wird, ist es erlaubt, alles vorzubringen, was gegen eine Anstellung spricht. Der Bezug darf deshalb nicht gesperrt werden. Siehe auch Entscheidungstext zum Rechtssatz! Rechtssatznummer 2 Geschäftszahl: 2005/08/0159 Entscheidungsdatum: 20.12.2006 Norm AlVG 1977 §10 Abs1; RechtssatzDie Sanktion des §§ 9 iVm 10 AlVG scheidet für ein Verhalten bei einem Termin aus, wenn dieser (auch) als "Kontrolltermin" iSd § 49 AlVG vorgeschrieben worden ist. Dokumentnummer JWR_2005080159_20061220X02
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