arbeitslosennetz home

Arbeitslosigkeit


  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Begleitung aufs Amt: Vertrauensperson

Explizite Regelungen für Begleitpersonen bzw. Vertrauenspersonen im umgangsprachlichen Sinne gibt es nur in Bereichen, wo die begleiteten Personen besonderen Schutzes oder Unterstützung bedürfen: Kinder, Behinderte, Asylwerber, Festgenommene.

Eine Nachfrage bei Dr. Herbert Buchinger, Vorstand des AMS Österreichs und daher ranghöchster AMS-Mitarbeiter, ergab folgende Auskunft:

„Für nicht behördliches Handeln (z.B. Beratungsgespräche) gibt es keine expliziten Regelungen. Begleitpersonen werden vom den AMS Geschäftsstellen akzeptiert, soweit sie das KundInnengespräch nicht stören. In allen Fällen gilt aber: Auf Fragen muss der/die Befragte antworten, nicht die Begleitperson (Rechtsbeistand). Er/sie mag sich mit der Begleitperson (Rechtsbeistand) beraten, aber antworten muss der Arbeitslose selber.“ (E-Mail-Auskunft Dr. Herbert Buchinger, Vorstand AMS-Österreich, 8.11.2011)

Siehe auch:

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

<<< zurück | Rechtshilfe - Tipps für Arbeitslose von Arbeitslosen | weiter >>>

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting