Arbeitslosigkeit
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Begleitung aufs Amt: VertrauenspersonExplizite Regelungen für Begleitpersonen bzw. Vertrauenspersonen im umgangsprachlichen Sinne gibt es nur in Bereichen, wo die begleiteten Personen besonderen Schutzes oder Unterstützung bedürfen: Kinder, Behinderte, Asylwerber, Festgenommene. Eine Nachfrage bei Dr. Herbert Buchinger, Vorstand des AMS Österreichs und daher ranghöchster AMS-Mitarbeiter, ergab folgende Auskunft: „Für nicht behördliches Handeln (z.B. Beratungsgespräche) gibt es keine expliziten Regelungen. Begleitpersonen werden vom den AMS Geschäftsstellen akzeptiert, soweit sie das KundInnengespräch nicht stören. In allen Fällen gilt aber: Auf Fragen muss der/die Befragte antworten, nicht die Begleitperson (Rechtsbeistand). Er/sie mag sich mit der Begleitperson (Rechtsbeistand) beraten, aber antworten muss der Arbeitslose selber.“ (E-Mail-Auskunft Dr. Herbert Buchinger, Vorstand AMS-Österreich, 8.11.2011) Siehe auch:Copyright: Mag. Ing. Martin Mair Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html
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