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Begleitung zur Behörde

Bei heiklen Kontakten mit dem AMS, wenn dieses zum Beispiel eine Niederschrift wegen einer Bezugssperre machen will, Sie sich etwas vom AMS, zum Beispiel einen ausnahmsweise sinnvollen Kurs, erkämpfen wollen oder befürchten, in eine sinnlose AMS-Maßnahme zu geraten, ist es gut zumindest eine zweite Person als ZeugIn mit zu haben.

Eine (geeignete) Begleitperson hat oft auch eine deeskalierende Wirkung, weil Sie sich sicherer fühlen und Ihr Gegenüber am AMS auch sieht, dass sie es anderen Menschen wert sind, begleitet zu werden, und verhält sich dann meist Ihnen gegenüber viel angemessener und bemüht sich auch mehr.

VORSICHT FALLE: Ihr Gegenüber beim AMS hat es viel leichter spontan eine andere AMS-MitarbeiterIn als ZeugIn zu holen. Dann haben Sie es verdammt schwieriger zu beweisen, dass Ihre Sicht des jeweiligen Vorfalls die Richtige ist! Suchen Sie sich dahe, wenn Probleme mit dem AMS zu erwarten sind (z.B. wen wenn das AMS Sie wegen "offener Fragen" per formlosen Schreiben zu einem Termin "einlädt") ein Begleitperson.

Es gibt drei verschiedene Arten der Begleitung:

  • Vertreter:
    Er/Sie kann auch für Sie im Behördenverfahren mitreden und für Sie Schreiben an die Behörde einbringen. Was Ihre VertreterIn macht, gilt so, als hätten Sie es gemacht und kann daher für Sie gute wie schlechte Folgen haben.Daher sollten Sie auch nur nach vorheriger Absprache einer wirklich geeigneten Person eine Vertretungsvollmacht geben.
  • Rechtsbeistand:
    Er/Sie kann Sie im Behördenverfahren beraten, aber keine Handlungen für Sie setzen. Was er/sie tut wird daher auch nicht Ihnen zugerechnet, sondern er/sie ist für die Folgen des eigenen Tuns selbst ver­antwortlich.
  • Vertrauensperson:
    Kann Sie auch bei nicht behördlichen Terminen (reinen Betreuungsterminen) begleiten und kann ebenfalls wie der Rechtsbeistand nur beraten und ist ebenfalls selbst für eigenes Handeln verantwortlich. Es gibt aber beim AMS – im Gegensatz zu anderen Bereichen – keinen expliziten Rechtsanspruch darauf. Das AMS akzeptiert laut AMS-Vorstand Dr. Herbert Buchinger grundsätzlich Vertrauenspersonen.

Das AMS verlangt von Begleitpersonen in der Regel einen Identitätsnachweis (Ausweis). Dieser ist streng genommen nur bei Verterter*innen erforderlich. Da die Begleitperson aber als Zeug*in fungiert, raten wir bei jeder Form der Begleitung einen Ausweis mitzunehmen damit bewiesen ist, dass die konktrete Zeug*in auch wirklich mit war.

Was soll bzw. kann eine Begleitperson tun?

  • Genaues beobachten des Ablaufs.
  • Dokumentieren der Vorgänge. Am besten mit einem Block mitschreiben. Tonaufnahmen als Beweismittel sind nämlich nur mit Zustimmung der AMS-Mitarbeiter*innen erlaubt!
  • Begleitete Person gegebenenfalls beraten.

BegleiterInnen gesucht!

Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" vermittelt im Rahmen seiner Möglichkeiten kostenlos BegleiterInnen aufs AMS und andere Ämter/Stellen. Um diese Hilfe zur Selbsthilfe auszubauen werden Menschen - auch in den Bundesländern - gesucht, die ab und zu am Vormittag Zeit haben, Arbeitslose aufs AMS zu begleiten.

Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" plant, dazu auch eine Einschulung anzubieten.

Bitte melden bei: beratung@aktive-arbeitslose.at

Sie suchen eine Begleitung?

Mail an beratung@aktive-arbeitslose.at

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair

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