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Der Antrag auf das ArbeitslosengeldSie müssen – sofern Sie nicht die Arbeitslosfrühmeldung (siehe unten) oder unter bestimmten Umständen Meldung per eAMS vornehmen können – zuerst einmal persönlich beim zuständigen AMS vorsprechen, um den Anspruch auf den AMS-Bezug geltend zu machen. Dabei nehmen Sie folgende Dokumente mit:
Sie erhalten dort das bundesweit einheitliche Meldeformular und einen Termin, bis wann Sie das ausgefüllte Formular mit den weiteren Belegen beim AMS wieder zurück bringen müssen. Die „Geltendmachung“ Ihres Anspruchs auf AMS-Bezug legt nur den Zeitpunkt fest, ab dem Sie frühestens AMS-Bezug bekommen. Die Nachweise für Ihren Anspruch und zur Berechnung des Anspruchs müssen Sie erst mit der Abgabe des Meldeformulars bekannt geben! Neu seit 1.1.2008: „Ist die Meldung aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Meldung erstattenden Person liegen, unvollständig, verspätet oder gar nicht eingelangt, so gilt die Meldung mit dem Zeitpunkt der nachweislichen Abgabe (Absendung) der Meldung als erstattet.“ (§ 17 Abs. 3 AlVG) Neu seit 1.7.2010: „Ist die Unterlassung einer rechtzeitigen Antragstellung auf einen Fehler der Behörde, der Amtshaftungsfolgen auslösen kann, wie zum Beispiel eine mangelnde oder unrichtige Auskunft, zurück zu führen, so kann die zuständige Landesgeschäftsstelle die regionale Geschäftsstelle amtswegig unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und der Erfolgsaussichten in einem Amtshaftungsverfahren zu einer Zuerkennung des Arbeitslosengeldes ab einem früheren Zeitpunkt, ab dem die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorliegen, ermächtigen.“ (§ 17 Abs. 4 AlVG) Legen Sie Dokumente vor, die sich auf einen konkreten Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und daher das AMS darauf schließen können müsste, dass Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld, Notstandhilfe oder Pensionsvorschuss stellen wollen. Unterlässt das AMS es, Ihnen das entsprechende Antragsformular zu geben, so bleibt Ihr Anspruch gewahrt. Das AMS hat die Pflicht dies als „Anbringen“ zu interpretieren und Sie zu fragen, ob Sie einen Antrag stellen wollen (VwGH 2002/08/0041 RS 8, VwGH 2004/08/0090). Welches AMS ist zuständig?
Wie wirken sich Fristversäumnisse aus?
Was tun, wenn ich verhindert bin?
Wann kann das AMS auf eine persönliche Vorsprache verzichten?
Neue Alternative mit Pferdefüßen: Arbeitslosfrühmeldung (§ 17 AlVG)Diese ist seit 1.7.2010 möglich und soll Verbesserungen bringen. Demnach kann beim AMS noch während des Auslaufens des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosmeldung erfolgen. Eine Antragstellung auf das Arbeitslosengeld ist allerdings nur per eAMS-Konto möglich. Das AMS hat Ihren Antrag innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen. Vorteile:
Nachteile:
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