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Voraussetzungen für den Bezug des ArbeitslosengeldesUm Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen zu können, müssen Sie stets folgende Voraussetzungen erfüllen:
VORSICHT FALLE: Bereits wenn Sie auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, verlieren Sie den Anspruch auf den AMS-Bezug. Siehe auch:Wer ist arbeitslos?Arbeitslos ist, wer nach Ende eines Dienstverhältnisses keine versicherungspflichtige Erwerbseinkommen hat. Als arbeitslos gilt auch, wer aus einer oder mehreren Beschäftigungen ein Entgelt unter der Geringfügigkeit erhällt. Diese "Nebenbeschäftigungen" sind müssen Sie aber dem AMS melden! VORSICHT FALLE: Wenn Sie einen Nebenverdinest haben verlieren Sie bei Überschreitung des monatlichen Zuverdienstes den AMS-Bezug und die damit verbundende Sozialversicherung (Krankenkasse, Pensionversicherung). Siehe auch: Nebenverdienest zum AMS-Bezug VORSICHT FALLE: Wenn Sie neben dem AMS-Bezug eine Arbeit unter der Geringfügigkeitsgrenze bei Ihrem bisherigen Arbeitnehmer weiter machen wollen, dann müssen Sie zumindest eine Pause von 1 Monat einlegen, weil Sie sonst den Anspruch auf den AMS-Bezug komplett verlieren! Arbeitslose MigrantInnenDer Anspruch auf Arbeitslosengeld ist (laut Arbeiterkammer) dann gegeben, wenn Du, neben den sonstigen Voraussetzungen (siehe Anwartschaft) "aufenthaltsrechtlich berechtigt bist, eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen", oder wenn gegen Dich keine durchsetzbare Ausweisung, bzw., kein Aufenthaltsverbot erlassen wurde. Siehe auch:
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