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Kontrollmeldungen (§ 49 AlVG):
Bezugssperre wegen verpasster Kontrolltermine

Erscheinen Sie nicht zu einem rechtswirksam vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin, so stellt das AMS Ihren Bezug bis zur Ihrer ersten Vorsprache beim AMS ein.

TIPP: Bei dieser „Geltendmachung des Fortbezugs“ ist es egal, ob das bei der dafür vorgesehen Stelle des AMS ist (Ihre regionale Geschäftsstelle) oder bei einer anderen Stelle des AMS.

TIPP: Da der Bezug des Arbeitslosengeldes sich um bis zu 62 Tage verkürzen kann (und erst nachher der Bezug „ruhend“ gestellt wird, also verbleibende Anspruchstage nicht verfallen) sollte Sie so schnell wie möglich beim AMS melden!

Nachsicht des Kontrollversäumnisses

Liegen triftige Gründe vor, hat das AMS Nachsicht zu gewähren und die Bezugseinstellung rückgängig zu machen. Bestreitet das AMS diese Gründe, so hat es vor einer Entscheidung den Regionalbeirat der jeweiligen AMS Geschäftsstelle anzuhören, muss dessen Entscheidung aber nicht folgen.

Folgende triftigen Gründe sind möglich:

  1. Erkrankung des Arbeitslosen oder einer Person für die Betreuungspflichten bestehen (Kinder, Partner, Eltern,...).
  2. Wenn innerhalb von 3 Werktagen eine Beschäftigung aufgenommen wird (AMS BRL).
  3. Termine bei Behörden und bei Ärzten die nicht ohne weiteres verschoben werden können.
  4. Arbeitssuche: nicht vorgeschobene Vorstellungsgespräche. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die in Aussicht stehende Arbeit erst in einigen Monaten beginnt, denn es ist "jedenfalls gerechtfertigt, die Gelegenheit eines angebotenen Vorstellungstermins zu ergreifen und damit Schritte zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu setzen." (VwGH 2007/08/0247 RS 1)
  5. Wenn aufgrund eingeschränkten Geisteszustand der Arbeitslose daran gehindert war, die Bedeutung der aktuellen Kontrollterminvorschreibung zu erfassen (VwGH 2002/08/0039) – Achtung: ärztliches Gutachten notwendig!

Auf jeden Fall innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisgrundes in der AMS Geschäftsstelle vorsprechen und wenn möglich schon entsprechende Belege mitnehmen.

Laut AMS BRL Kontrollmeldungen soll das AMS auch dann keine Bezugssperre verhängen, wenn Sie zwar die vereinbarte Uhrzeit der Kontrollmeldung versäumt haben, aber noch am selben Tag zur regionalen Geschäftsstelle kommen.

Auf eine Sanktionsverhängung ist zu verzichten, wenn der/die KundIn zwar die vereinbarte Uhrzeit der Kontrollmeldung versäumt, aber noch am selben Tag zur regionalen Geschäftsstelle kommt. Meldet ein/e KundIn, dass die Uhrzeit für einen Kontrollmeldetermin für den gleichen Tag nicht eingehalten werden kann, sind auf regionaler Ebene Regelungen zur Informationsweitergabe bezüglich des Terminausfalls (Information, dass ein Termin frei geworden ist) an den/die zuständige/n BeraterIn festzulegen.

Leider keine Gründe für Nachsicht:

  1. Wenn eine Stellenbewerbung oder ein anderer Termin offensichtlich vorgeschoben, weil von z.B. von vorne herein keine Aussicht wegen mangelnder Eignung bestand.
  2. Verzögerungen der beim Kontrolltermin zu belegenden Arbeitsbemühungen.

Tipp: Vorher anrufen und neuen Termin ausmachen oder einfach vorlegen was da ist. Die „Eigeninitiative“ ist nur als Ganzes zu bewerten und nur glaubhaft zu machen. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, in welcher Form Sie das machen! (siehe Bezugsvoraussetzungen : Arbeitswilligkeit : Eigeninitiative)

 

Weitere Informationen:

Siehe auch:

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2011

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

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