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Kontrollmeldungen/Kontrolltermine (§ 49 AlVG)

Was ist eine Kontrollmeldung?

Kontrolltermine dient laut §49 AlVG der „Sicherung des Anspruchs auf den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe“. Das heißt, „dass die Kontrollmeldung der Kontrolle des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsbezug, wie z.B. der Arbeitslosigkeit, der Verfügbarkeit, der Arbeitswilligkeit und der Arbeitsfähigkeit bzw. der Abklärung des Ergebnisses von Vermittlungsversuchen und der Planung von Maßnahmen dient.“ (VwGH 2002/08/0136)

Konkret dient er vor allem dazu:

VORSICHT FALLE: Sie sollten nie unvorbereitet hingehen, denn laut AMS Richtlinie sei es „Ziel bei jeder persönlichen Vorsprache des/der KundIn ist es, ihr/ihm konkrete Dienstleistungen anzubieten.“

VORSICHT FALLE: Wer z.B. wegen Anrechnung des Partnereinkommens keinen Bezug vom AMS erhält aber über das AMS pensionsversichert ist, muss dennoch Kontrolltermine einhalten!

Wie oft finden Kontrollmeldungen statt?

Das Gesetz sieht eine Meldepflicht von „wöchentlich mindestens einmal bei der nach seinem regionalen Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter Vorweis der Meldekarte persönlich“ vor. „Je nach Situation auf dem Arbeitsmarkt kann die regionale Geschäftsstelle die Einhaltung von Kontrollmeldungen gänzlich nachsehen, die Zahl der einzuhaltenden Kontrollmeldungen herabsetzen oder öfter Kontrollmeldungen vorschreiben.“ (§ 49 Absatz 1 AlVG).

Wann darf das AMS keinen Kontrollmedletermin vorschreiben?

  • Wenn Sie noch gar keinen Bezug aus der Arbeitslosenversicherung zugesprochen bekommen haben, darf das AMS selbst dann keinen Termin vorschreiben, wenn der Termin später zu einem Zeitpunkt stattfinden würde, bei dem Sie dann schon Geld vom AMS zugesprochen bekommen haben (VwGH 2006/08/0172, 2012/08/0183)
  • Wenn der Bezug bereits ausgelaufen ist (VwGH 2009/08/0290), auch weil so der Eindruck entstehen könnte, daß Sie noch das Recht auf eine Geldbezug durch das AMS hätten.
    VORSICHT FALLE: Wenn Sie wegen irre führender Vorschreibungen von Kontrollmeldetermin den falschen Eindruck haben, noch Geld vom AMS zu bekommen und so das rechtzeitge stellen eines Antrags auf (Weiter)Gewährung des AMS-Bezugs versäumen, können Sie das leider nur im Zuge der Amtshaftung geltend machen. (VwGH 2012/08/0183)

Wann darf das AMS öfter Kontrolltermine vorschreiben?

  • „Wenn der begründete Verdacht besteht“ dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu Unrecht bezogen werden. Die Gründe dafür müssen in einem Bescheid oder einer Mitteilung genannt werden. Die Kontrolltermine dürfen nicht auf bloßen Verdacht ohne Erhebung konkreter Fakten einfach so verdichtet werden.
  • Rein als Schikane, z.B. bloß wegen Verwandtschaftsverhältnis zum früheren Arbeitgeber, dürfen Kontrolltermine nicht vermehrt vorgeschrieben werden (VwGH 87/08/0169).
  • "Verdichtete Meldetermine sind kein geeignetes Mittel, auf Verdachtsmomente zu reagieren. Jedenfalls hat der Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Mitteilung der für die Vorschreibung von häufigerer Kontrollmeldetermine aßgeblichen Gründe und der konkreten Verdachtsmomente" (Arbeitslosenversicherungsgesetz Praxiskommentar, § 49 RZ 322):
    TIPP: Lassen Sie sich vom AMS diese Informationen SCHRICHTFLICH geben. Sie haben das Recht, auch selbst eine Niederschrift über die Gründe der verdichteten Kontrollmeldegründe zu verlangen!
  • Durch häufigere Kontrolltermine vermehrte Fahrtkostenhätte  Ihnen  laut alter Ausgabe des AlVG-Kommentar von Prof. Dirschmied das AMS das ersetzen, da es sonst zu einer ungerechtfertigten Kürzung Ihres Leistungsbezuges käme.1 Urteile zu dieser spannenden Frage sind uns leider noch nicht bekannt.

VORSICHT FALLE: Verpasster Kontrolltermin

Wird ein Kontrolltermin versäumt, so sollte auf jeden Fall innerhalb einer Woche ein neuer Kontrolltermin mit dem AMS ausgemacht werden, da ansonsten laut VwGH 2006/08/0272 die Pflicht zur wöchentlichen Kontrollmeldung bestehe. Es reicht allerdings nicht, bei der Serviceline des AMS anzurufen und sich damit abspeisen zu lassen, die Servicemitarbeiterin werde sich für einen neuen Termin einsetzen. Dieser muss rechtsverbindlich von einem AMS-Mitarbeiter gemacht werden.

Tipp: Auf eine schriftliche Verständigung beharren!

Versäumen Sie eine Kontrollmeldung wegen Krankenstand, so müssen Sie ebenfalls binnen einer Woche nach Ende des Krankenstands beim AMS vorsprechen und so einen Kontrolltermin wahrnehmen! Daher: Krankenstand dem AMS auf jeden Fall rechtzeitig melden!

Tipp: AMS-Betreuer können eine Kontrollmeldung stornieren, wenn der Grund für den Termin weg fällt. Z.B. wenn das konkrete Datum der Aufnahme einer Arbeit feststeht, können 6 Wochen vorher Kontrolltermine vom AMS storniert werden.

Kommen Sie von sich zur Vorsprache bereits vor dem vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin ins AMS, so muss der/die Sachbearbeiter laut AMS-Bundesrichtline Kontrolltermine überprüfen, „ob der ursprüngliche vereinbarte Termin damit als erfüllt angesehen werden kann (was der Regelfall sein wird) oder dennoch als (weiterer) Kontrollmeldetermin aufrecht erhalten werden soll.“

Wo finden Kontrollmeldungen statt?

Die Kontrollmeldung ist ein hoheitlicher Akt, der nicht an Private ausgelagert werden darf. Nach § 49 Abs. 1 ist daher ist daher grundsätzlich die nach Ihrem Wohnort die örtlich zuständige regionale Geschäftsstelle zuständig.

Die AMS Landesgeschäftsstelle kann aber auch andere Stellen als Meldestellen bezeichnen. Walter Pfeil schreibt im von ihm herausgegebenen kommentierten AlVG dazu unter Hinweis auf einen Erlaß des Sozialministeriums: "Wenn zB von der Veterinärbehörde über bestimmte Gebiete wegen Maul- und Klauenseuche eine Sperre verhängt wurde, kann zugelassen werden, dass die dort wohnenden Arbeitslosen, soferne die ganze Gemeinde vom Sperrgebiet erfaßt ist, die Kontrollmeldung beim Gemeindeamt vornehmen (BMAS 26.2.1952, 27.484/III/8/1952)."

Ebenfalls darf das AMS nicht für einzelne Arbeitslose einen gesonderte Kontrollmeldestelle vorschreiben, wo sie sozusagen als Strafe eine besonders intensive "Betreuung" erfahren. Das vom AMS Wien praktizierte "Case-Management" darf unserer Meinung nach daher nur auf freiwilliger Grundlage gemacht werden!

Das AMS darf jedenfalls nicht einen bloß telefonischen Anruf mit Sperrdrohung nach § 49 erzwingen (VwGH 2002/08/0136 RS 5).

VORSICHT FALLE: In der Praxis definiert das AMS aber Zwangsmaßnahmenträger rechtswidrig als Kontrollmeldestellen und schreibt auf Zuweisungen zu Zwangsmaßnahmen vermutlich zur Einschüchterung, dass es sich bei "Infotagen" usw. um Kontrollmeldungen handle und die Meldekarte mitzubringen sei. Eine mögliche Reaktion wäre, vor Ort zu Fragen, welcher Mitarbeiter des AMS nun den Kontrollmeldetermin durchführt …

Tipp: Eine mit § 49 AlVG Sperrdrohung versehene Zuweisung zu einem Infotag oder einer Jobbörse kann insofern von Vorteil sein, weil dann das AMS keine Sperre wegen § 10 AlVG verhängen darf! (VwGH 2005/08/0159 RS 2)

Die AMS Bundesrichtlinie Kontrollmeldung stellt nämlich dazu unmissverständlich fest: "Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes 2002/08/0136, ist es jedenfalls nicht zulässig, die Teilnahme eines Kunden bzw. einer Kundin an Veranstaltungen außerhalb der regionalen Geschäftsstelle im Wege der Vorschreibung eines Kontrolltermins verpflichtend zu gestalten, bei denen weder im Sinne des § 9 AlVG Vermittlungsversuche vorgenommen werden noch die Zuweisung zu Maßnahmen erfolgt."

In diesem Fall könnte ein Feststellungsbescheid über die angebliche Kontrollmeldung verlangt werden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Sozialministerium gemacht werden.

Die Kontrollmeldung ist ein hoheitlicher Akt, weil das AMS als Behörde dabei die Erfüllung der Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung überprüft. Deshalb könnte rein theoretisch auch gegen Betreiber von Maßnahmen eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung gemacht werden, wenn diese selbst  behaupten würden, deren Veranstaltungen seien Kontrollmeldungen. Und erst recht dann, wenn diese gar selbst Einträge in die Meldekarte, die ja ein amtliches Dokument ist, vornehmen wollen.

Wohl auch zur Einschüchterung werden in manchen Zwangsmaßnahmen "Terminkarten" ausgefolgt, die grafisch den Kontrollmeldekarten des AMS ähneln. Diese sind zwar nicht verpflichtend, können Ihnen aber auch als Nachweis der Anwesenheit in diesen Maßnahmen dienen.

Wann ist ein Kontrolltermin rechtsverbindlich?

  • Grundsätzlich müssen Sie „die Möglichkeit einer Kenntnisnahme“ der Kontrollterminvorschreibung haben, das heißt den Kontrolltermin als solchen erkennen können, und andererseits eine „Belehrung über die mit der Nichteinhaltung des Kontrolltermins verbundenen Rechtsfolgen“ erhalten (VwGH 2002/08/0136)
  • Zur Vermeidung von Missverständnissen muss das AMS in "in geeigneter Weise darüber zu informieren. Insbesondere muss jeweils die Zeit und der Ort der einzuhaltenden Kontrollmeldungen eindeutig bekannt gegeben werden." (AlVG § 47 Abs. 2). Die Eintragung in eine Kontrollmeldekarte (die früher sogar verpflichtend war) muss daher deutlich, vollständig und lesbar sein, ansonsten der Kontrolltermin unwirksam werden kann.
  • Das AMS muss z.B. durch eine Niederschrift nachweisen können, eine Belehrung über die Rechtsfolgen bei versäumen von Kontrollterminen gemacht zu haben. Die Übergabe einer Terminkarte alleine reicht nicht! aus Ebenso reicht nicht, einen Infofolder über einen „Impulstag“ oder was auch immer zu überreichen. Ebenso reicht nicht der Verweis auf Routinevorgänge, die sonst gemacht würden. Eine extra Rechtsbelehrung zu einem konkreten Kontrolltermin ist auf jeden Fall notwendig, wenn es sich um den ersten überhaupt oder nach einer längeren Pause handelt und nicht aufgrund regelmäßiger Kontrolltermine angenommen werden kann, der Arbeitslose wisse um die Verbindlichkeit der Kontrolltermine (VwGH 2002/08/0136)
  • Kontrollmeldungen können ausnahmsweise auch per Post vorgeschrieben werden, sind aber nur dann rechtswirksam, wenn die Zustellung als Einschreiben RSb erfolgt. E-Mail und normale Post reichen nicht!

Was darf ich bei einem Kontrollmeldetermin tun, welche Rechte habe ich?

  • Sie haben grundsätzlich das Recht eine Begleitperson mit zu nehmen. Die sollte einen Lichtbildausweis mit haben. Siehe: Begleitung zur Behörde
  • Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und auch zu beabsichtigen AMS-Maßnahmen oder Stellenzuweisungen Ihre Meinung zu sagen, warum die AMS-Maßnahme oder die zugewiesene Stelle für Sie nicht geeignet ist, ohne dass das AMS Ihnen Vereitelung vorwerfen darf (VwGH 2005/08/0159 RS 1).
    Sie können z.B. darauf hinweisen, dass es sicher nicht im Sinne das AMS, dass die Zeit von Unternehmen durch Zuweisung nicht für die Stelle geeignete Personen verschwendet wird und das erst recht nicht zur einer "nachhaltigen Vermittlung" im Sinne des gesetzlichen Auftrags, der Grundsätze für die Arbeit des AMS nach § 31 AMSG führt.
  • Im Rahmen des Beratungsgespräch dürfen Sie auch vorbringen, was gegen eine Stellenzuweisung oder eine Maßnahmenzuweisung spricht, aber nicht bei Vorstellungstermin oder beim Aufnahmetag der AMS-Maßnahme Selbst! (VwGH 2005/08/0159 RS1).
    Sie dürfen den/die Berater/in hinweisen, daß unpassende Stellenzuweisungen die Gefahr in sich bergen, dass die Unternehmen sicher kein Interesse haben, wegen der Sperrandrohung erst in der Probezeit festzustellen, dass jemand für eine Stelle nicht geeignet oder motiviert ist. Ebenso kann eine unpassende Maßnahmenzuweisung dazu führen, dass Sie genau dokumentieren, was an dieser Maßnahme alles unpassend ist bzw, können Sie dort auch Ihre Leidensgenossenüber deren Rechte aufklären (Siehe Downloadbereich: Rechtshilfeflugblätter).
  • Wenn das AMS eine Niederschrift über eine Sache machen will, auf die Sie nicht vorbereitet sind, können Sie einen neuen Termin verlangen, damit Sie sich auf die Niederschrift vorbereiten können.
  • Wenn das AMS etwas von Ihnen mündlich verlangt oder über Sie eine rechtlich relevnte Tatsachenbehauptung aufstellt, dann können auch Sie eine Niederschrift verlangen bzw. einen Feststellungsbescheid!

Was darf ich bei einem Kontrollmeldetermin nicht tun?

  • Nur beim AMS-Infoschalter vorsprechen aber nicht mit dem für Sie zuständigen Berater sprechen (VwGH  2006/08/0332 RS1).
  • Gespräch mit dem Berater verweigern oder trotz Ermahnung die Durchführung des Kontrollmeldetermins durch Ihr Verhalten unmöglich machen (VwGH RO 2019/08/0002 RS2)
  • Tonaufnahmen ohne Zustimmungs des AMS-Beraters machen (VwGH Ro 2019/08/0002 RS3)  (siehe auch: Streitfall Tonaufnahmen).
    VORSICHT FALLE: Wenn der Berater nach vorheriger Warnung das Gespräch abbricht, weil Sie mit der Tonaufnahme fortfahren, dann kann das AMS den Kontrollmeldetermin als nicht wahrgneommen bewerten und eine Bezugssperre nach § 49 AlVG aussprechen!

1Dirschmied Seite 332

Weitere Informationen

Siehe auch:

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2012

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

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