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Auslagerung von Arbeitsvermittlung durch das AMS

Arbeitsvermittlung ist eine Aufgabe, die ausschließlich dem AMS vorbehalten ist. Die Auslagerung von Arbeitsvermittlung durch das AMS an externe Institutionen und Firmen wie "itworks Personalvermittlung", "trendwerk", "Phönix" oder "Context" etc., ist rechtswidrig und Du solltest, falls Du davon betroffen bist, immer einen Feststellungsbescheid über diese Rechtswidrigkeit verlangen.

! Grundsätzlich kannst Du Dich gegen eine Zuweisung zu einem Arbeitsvermittler weigern. Und obwohl Du im Recht bist, hast du mit einer Bezugssperre zu rechnen, gegen die Du aber auf alle Fälle Berufung einlegst und gewinnst.

! Neuerdings werden Versuche gestartet, Arbeitslosen im Rahmen einer "Aktiven Arbeitsvermittlung" einen "persönlichen Betreuer" beizugesellen: Dieser geht zu Bewerbungsgesprächen mit, dringt in Deine häusliche Privatsphäre ein, forscht Deine Lebensgewohnheiten aus und versucht, Dich in Deiner Nachbarschaft zu diskreditieren. Er erhält "Kopfgeld" für seine Leistungen, die nicht öffentlich einsehbar und nachvollziehbar sind, aber als Verfolgung erlebt werden.

Diese Vorgänge werden beobachtet und gesammelt, um sie einer juridischen Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls auch eine gerichtliche Entscheidung zu veranlassen.

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