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AMS-Maßnahmen: AMS-Kurse und WiedereingliederungsmaßnahmenLetzte Aktualisierung: 18.2.2014 Gesetzliche Grundlagen von AMS-MaßnahmenVoraussetzungen für die Zuweisung zu AMS-MaßnahmenNachschulung und Umschulung (AMS-Kurse)Sozialministerium: Kurse müssen nicht zweimal gemacht werden AMS-Wiedereingliederungsmaßnahmen von A bis Z
Vorsicht vor privatrechtlichen Vereinbarungen! (Vertragsrecht)Vorsicht auf Infotagen und bei Beginn einer AMS-Maßnahme!Datenschutz: So schützen Sie Ihre persönlichen Daten in AMS-SchulungenVereitelung einer AMS-Maßnahme - § 10 AlVG BezugssperrenWas tun gegen eine Bezugssperre?FinanziellWenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine Kursmaßnahme besuchen, verlängert sich der Zeitraum Ihres Arbeitslosengeldbezuges für die Dauer der Maßnahme. Auf den Zeitraum einer Notstandshilfe hat eine Schulungs- oder Kursmaßnahme aber keinen Einfluss. Frauen und Jugendliche, die wegen eines zu hohen Einkommens ihres Ehemannes oder Lebenspartners, bzw., keine ausreichenden Versicherungszeiten (siehe Anwartschaft) nachweisen können und daher kein Anrecht auf Arbeitslosengeld, bzw., Notstandshilfe haben, bekommen Kursgeld für diesen Zeitraum, wenn sie sich am zuständigen AMS als Arbeit suchend melden. Aufruf: Das Unrecht dokumentieren und an die Öffentlichkeit bringenBei den Zwangsmaßnahmen des AMS handelt es sich aus unserer Sicht um ein systematisches Unrecht, weil hier die Sozialpartner AK und ÖGB in den Aufsichtsgremien des AMS sitzen und politisch voll mitverantwortlich sind. Statt die Rechte der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen zu vertreten, scheinen sie sich eher darum zu kümmern, einen großen Teil des Versicherungsgelder an Firmen weiter zu geben, an denen sie direkt beteiligt sind (bfi, bfi jobrtransfer, BBRZ, FAB) oder die parteinahen Personen gehören (team4, ösb/itworks, ...). Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine Form der (parteipolitisch) organisierten Kriminalität. Selbst der Rechnungshof sah sich genötigt, zumindest ein klein wenig Licht auf den kriminellen Filz bei der Kursvergabe zu werfen:
Es ist daher wichtig, dass das Unrecht in den AMS-Zwangsmaßnahmen dokumentiert wird und wo es nur geht, an die Öffentlichkeit gebracht wird, damit nicht nur im Einzelfall eine menschenrechtswidrige Bezugssperre abgewendet wird, sondern das Unrecht an sich bekämpft wird. Wir bitten Euch daher, sobald etwas vorgefallen ist oder Ihr interessnate Informationen bekommen habt, dies niederzuschreiben oder aufzunehmen und an uns weiter zu leiten. Der Verein "Aktive Arbeitslose" bekommt immer öfter Anfragen von JournalistInnen und braucht daher konkrete Erfahrungsberichte und konkretes Material (Informationsblätter, "Vereinbarungen", ...) über diese Zwangsmaßnahmen sowie Menschen, die zu Interviews mit JournalistInnen bereit sind. Siehe auch: AMS-Erfahrungsberichte Rechtliche Grundlagen
Siehe auch:
Presseaussendungen der Aktiven Arbeitslosen Österreich:
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