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/ Kontrollmeldung/Kontrolltermine
Kontrollmeldungen/Kontrolltermine (§ 49 AlVG)
Was ist eine Kontrollmeldung?
Kontrolltermine dient laut §49
AlVG der „Sicherung des Anspruchs auf den Bezug von
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe“. Das heißt, „dass die
Kontrollmeldung der Kontrolle des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen
für den Leistungsbezug, wie z.B. der Arbeitslosigkeit,
der Verfügbarkeit, der
Arbeitswilligkeit
und der Arbeitsfähigkeit
bzw. der Abklärung des Ergebnisses von Vermittlungsversuchen und
der Planung von Maßnahmen dient.“ (VwGH
2002/08/0136)
Konkret dient er vor allem dazu:
VORSICHT FALLE: Sie sollten nie
unvorbereitet hingehen, denn laut AMS Richtlinie sei es „Ziel bei
jeder persönlichen Vorsprache des/der KundIn ist es, ihr/ihm
konkrete Dienstleistungen anzubieten.“
VORSICHT FALLE: Wer z.B. wegen
Anrechnung des Partnereinkommens keinen Bezug vom AMS erhält aber
über das AMS pensionsversichert ist, muss dennoch Kontrolltermine
einhalten!
Wie oft finden Kontrollmeldungen statt?
Das Gesetz sieht eine Meldepflicht von „wöchentlich
mindestens einmal bei der nach seinem regionalen
Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter
Vorweis der Meldekarte persönlich“ vor. „Je nach Situation auf dem
Arbeitsmarkt kann die regionale Geschäftsstelle die Einhaltung von
Kontrollmeldungen gänzlich nachsehen, die Zahl der einzuhaltenden
Kontrollmeldungen herabsetzen oder öfter Kontrollmeldungen
vorschreiben.“ (§ 49
Absatz 1 AlVG).
Wann darf das AMS keinen Kontrollmedletermin vorschreiben?
- Wenn Sie noch gar keinen Bezug aus der
Arbeitslosenversicherung zugesprochen bekommen haben, darf das
AMS selbst dann keinen Termin vorschreiben, wenn der Termin
später zu einem Zeitpunkt stattfinden würde, bei dem Sie dann
schon Geld vom AMS zugesprochen bekommen haben (VwGH
2006/08/0172, 2012/08/0183)
- Wenn der Bezug bereits ausgelaufen ist (VwGH 2009/08/0290),
auch weil so der Eindruck entstehen könnte, daß Sie noch das
Recht auf eine Geldbezug durch das AMS hätten.
VORSICHT FALLE: Wenn Sie wegen irre führender Vorschreibungen
von Kontrollmeldetermin den falschen Eindruck haben, noch Geld
vom AMS zu bekommen und so das rechtzeitge stellen eines Antrags
auf (Weiter)Gewährung des AMS-Bezugs versäumen, können Sie das
leider nur im Zuge der Amtshaftung
geltend machen. (VwGH 2012/08/0183)
Wann darf das AMS öfter Kontrolltermine vorschreiben?
- „Wenn der begründete Verdacht besteht“ dass
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu Unrecht bezogen werden.
Die Gründe dafür müssen in einem Bescheid oder einer Mitteilung
genannt werden. Die Kontrolltermine dürfen nicht auf
bloßen Verdacht ohne Erhebung konkreter Fakten
einfach so verdichtet werden.
- Rein als Schikane, z.B. bloß wegen
Verwandtschaftsverhältnis zum früheren Arbeitgeber, dürfen
Kontrolltermine nicht vermehrt vorgeschrieben werden (VwGH
87/08/0169).
- "Verdichtete Meldetermine sind kein geeignetes Mittel, auf
Verdachtsmomente zu reagieren. Jedenfalls hat der Arbeitslose
einen Rechtsanspruch auf Mitteilung der für die Vorschreibung
von häufigerer Kontrollmeldetermine aßgeblichen Gründe und der
konkreten Verdachtsmomente" (Arbeitslosenversicherungsgesetz
Praxiskommentar, § 49 RZ 322):
TIPP: Lassen Sie sich vom AMS diese Informationen SCHRICHTFLICH
geben. Sie haben das Recht, auch selbst eine Niederschrift
über die Gründe der verdichteten Kontrollmeldegründe zu
verlangen!
- Durch häufigere Kontrolltermine vermehrte Fahrtkostenhätte
Ihnen laut alter Ausgabe des AlVG-Kommentar von Prof.
Dirschmied das AMS das ersetzen, da es sonst zu einer
ungerechtfertigten Kürzung Ihres Leistungsbezuges käme.1 Urteile zu dieser spannenden Frage
sind uns leider noch nicht bekannt.
VORSICHT FALLE: Verpasster Kontrolltermin
Wird ein Kontrolltermin versäumt, so sollte auf jeden Fall
innerhalb einer Woche ein neuer Kontrolltermin mit dem AMS
ausgemacht werden, da ansonsten laut VwGH 2006/08/0272 die Pflicht
zur wöchentlichen Kontrollmeldung bestehe. Es reicht allerdings
nicht, bei der Serviceline des AMS anzurufen und sich damit
abspeisen zu lassen, die Servicemitarbeiterin werde sich für einen
neuen Termin einsetzen. Dieser muss rechtsverbindlich von einem
AMS-Mitarbeiter gemacht werden.
Tipp: Auf eine schriftliche Verständigung
beharren!
Versäumen Sie eine Kontrollmeldung wegen Krankenstand,
so müssen Sie ebenfalls binnen einer Woche nach Ende des
Krankenstands beim AMS vorsprechen und so einen
Kontrolltermin wahrnehmen! Daher: Krankenstand dem AMS auf jeden
Fall rechtzeitig melden!
Tipp: AMS-Betreuer können eine Kontrollmeldung
stornieren, wenn der Grund für den Termin weg fällt.
Z.B. wenn das konkrete Datum der Aufnahme einer Arbeit feststeht,
können 6 Wochen vorher Kontrolltermine vom AMS storniert werden.
Kommen Sie von sich zur Vorsprache bereits
vor dem vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin ins AMS,
so muss der/die Sachbearbeiter laut AMS-Bundesrichtline
Kontrolltermine überprüfen, „ob der ursprüngliche vereinbarte
Termin damit als erfüllt angesehen werden kann (was der Regelfall
sein wird) oder dennoch als (weiterer) Kontrollmeldetermin
aufrecht erhalten werden soll.“
Wo finden Kontrollmeldungen statt?
Die Kontrollmeldung ist ein hoheitlicher Akt, der nicht an
Private ausgelagert werden darf. Nach § 49 Abs. 1 ist daher ist
daher grundsätzlich die nach Ihrem Wohnort die örtlich zuständige
regionale Geschäftsstelle zuständig.
Die AMS Landesgeschäftsstelle kann aber auch andere Stellen als
Meldestellen bezeichnen. Walter Pfeil schreibt im von ihm
herausgegebenen kommentierten AlVG dazu unter Hinweis auf einen
Erlaß des Sozialministeriums: "Wenn zB von der Veterinärbehörde
über bestimmte Gebiete wegen Maul- und Klauenseuche eine Sperre
verhängt wurde, kann zugelassen werden, dass die dort wohnenden
Arbeitslosen, soferne die ganze Gemeinde vom Sperrgebiet erfaßt
ist, die Kontrollmeldung beim Gemeindeamt vornehmen (BMAS
26.2.1952, 27.484/III/8/1952)."
Ebenfalls darf das AMS nicht für einzelne Arbeitslose einen
gesonderte Kontrollmeldestelle vorschreiben, wo sie sozusagen als
Strafe eine besonders intensive "Betreuung" erfahren. Das vom AMS
Wien praktizierte "Case-Management" darf unserer Meinung nach
daher nur auf freiwilliger Grundlage gemacht werden!
Das AMS darf jedenfalls nicht einen bloß telefonischen
Anruf mit Sperrdrohung nach § 49 erzwingen (VwGH
2002/08/0136 RS 5).
VORSICHT FALLE: In
der Praxis definiert das AMS aber Zwangsmaßnahmenträger
rechtswidrig als Kontrollmeldestellen und schreibt auf Zuweisungen
zu Zwangsmaßnahmen vermutlich zur Einschüchterung, dass es sich
bei "Infotagen" usw. um Kontrollmeldungen handle und die
Meldekarte mitzubringen sei. Eine mögliche Reaktion wäre, vor Ort
zu Fragen, welcher Mitarbeiter des AMS nun den Kontrollmeldetermin
durchführt …
Tipp: Eine mit § 49 AlVG Sperrdrohung versehene Zuweisung zu
einem Infotag oder einer Jobbörse kann insofern von Vorteil sein,
weil dann das AMS keine Sperre wegen § 10 AlVG verhängen darf! (VwGH
2005/08/0159 RS 2)
Die AMS Bundesrichtlinie Kontrollmeldung stellt nämlich dazu
unmissverständlich fest: "Laut Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes 2002/08/0136, ist es jedenfalls
nicht zulässig, die Teilnahme eines Kunden bzw. einer Kundin an
Veranstaltungen außerhalb der regionalen Geschäftsstelle im Wege
der Vorschreibung eines Kontrolltermins verpflichtend zu
gestalten, bei denen weder im Sinne des § 9 AlVG
Vermittlungsversuche vorgenommen werden noch die Zuweisung zu
Maßnahmen erfolgt."
In diesem Fall könnte ein Feststellungsbescheid über die
angebliche Kontrollmeldung verlangt werden und eine
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Sozialministerium gemacht werden.
Die Kontrollmeldung ist ein hoheitlicher Akt, weil das AMS als
Behörde dabei die Erfüllung der Voraussetzungen für die
Arbeitslosenversicherung überprüft. Deshalb könnte rein
theoretisch auch gegen Betreiber von Maßnahmen eine Strafanzeige
wegen Amtsanmaßung gemacht werden, wenn diese
selbst behaupten würden, deren Veranstaltungen seien
Kontrollmeldungen. Und erst recht dann, wenn diese gar selbst
Einträge in die Meldekarte, die ja ein amtliches Dokument ist,
vornehmen wollen.
Wohl auch zur Einschüchterung werden in manchen Zwangsmaßnahmen
"Terminkarten" ausgefolgt, die grafisch den Kontrollmeldekarten
des AMS ähneln. Diese sind zwar nicht verpflichtend, können Ihnen
aber auch als Nachweis der Anwesenheit in diesen Maßnahmen dienen.
Wann ist ein Kontrolltermin rechtsverbindlich?
- Grundsätzlich müssen Sie „die Möglichkeit einer
Kenntnisnahme“ der Kontrollterminvorschreibung haben,
das heißt den Kontrolltermin als solchen erkennen können, und
andererseits eine „Belehrung über die mit der Nichteinhaltung
des Kontrolltermins verbundenen Rechtsfolgen“ erhalten (VwGH
2002/08/0136)
- Zur Vermeidung von Missverständnissen muss das AMS in "in
geeigneter Weise darüber zu informieren. Insbesondere muss
jeweils die Zeit und der Ort der einzuhaltenden
Kontrollmeldungen eindeutig bekannt gegeben werden." (AlVG
§ 47 Abs. 2). Die Eintragung in eine Kontrollmeldekarte
(die früher sogar verpflichtend war) muss daher deutlich,
vollständig und lesbar sein, ansonsten der Kontrolltermin
unwirksam werden kann.
- Das AMS muss z.B. durch eine Niederschrift nachweisen können,
eine Belehrung über die Rechtsfolgen bei
versäumen von Kontrollterminen gemacht zu haben. Die Übergabe
einer Terminkarte alleine reicht nicht! aus Ebenso reicht nicht,
einen Infofolder über einen „Impulstag“ oder was auch immer zu
überreichen. Ebenso reicht nicht der Verweis auf
Routinevorgänge, die sonst gemacht würden. Eine extra
Rechtsbelehrung zu einem konkreten Kontrolltermin ist auf jeden
Fall notwendig, wenn es sich um den ersten überhaupt oder nach
einer längeren Pause handelt und nicht aufgrund regelmäßiger
Kontrolltermine angenommen werden kann, der Arbeitslose wisse um
die Verbindlichkeit der Kontrolltermine (VwGH
2002/08/0136)
- Kontrollmeldungen können ausnahmsweise auch per Post
vorgeschrieben werden, sind aber nur dann
rechtswirksam, wenn die Zustellung als Einschreiben RSb erfolgt.
E-Mail und normale Post reichen nicht!
Was darf ich bei einem Kontrollmeldetermin tun, welche
Rechte habe ich?
- Sie haben grundsätzlich das Recht eine Begleitperson mit zu
nehmen. Die sollte einen Lichtbildausweis mit haben. Siehe: Begleitung
zur Behörde
- Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und auch zu
beabsichtigen AMS-Maßnahmen oder Stellenzuweisungen Ihre Meinung
zu sagen, warum die AMS-Maßnahme oder die zugewiesene Stelle für
Sie nicht geeignet ist, ohne dass das AMS Ihnen Vereitelung
vorwerfen darf (VwGH
2005/08/0159 RS 1).
Sie können z.B. darauf hinweisen, dass es sicher nicht im Sinne
das AMS, dass die Zeit von Unternehmen durch Zuweisung nicht für
die Stelle geeignete Personen verschwendet wird und das erst
recht nicht zur einer "nachhaltigen Vermittlung" im Sinne des
gesetzlichen Auftrags, der Grundsätze für die Arbeit des AMS
nach §
31 AMSG führt.
- Im Rahmen des Beratungsgespräch dürfen Sie auch vorbringen,
was gegen eine Stellenzuweisung oder eine Maßnahmenzuweisung
spricht, aber nicht bei Vorstellungstermin oder beim
Aufnahmetag der AMS-Maßnahme Selbst! (VwGH
2005/08/0159 RS1).
Sie dürfen den/die Berater/in hinweisen, daß unpassende
Stellenzuweisungen die Gefahr in sich bergen, dass die
Unternehmen sicher kein Interesse haben, wegen der
Sperrandrohung erst in der Probezeit festzustellen, dass jemand
für eine Stelle nicht geeignet oder motiviert ist. Ebenso kann
eine unpassende Maßnahmenzuweisung dazu führen, dass Sie genau
dokumentieren, was an dieser Maßnahme alles unpassend ist bzw,
können Sie dort auch Ihre Leidensgenossenüber deren Rechte
aufklären (Siehe Downloadbereich: Rechtshilfeflugblätter).
- Wenn das AMS eine Niederschrift
über eine Sache machen will, auf die Sie nicht vorbereitet sind,
können Sie einen neuen Termin verlangen, damit Sie sich auf die
Niederschrift vorbereiten können.
- Wenn das AMS etwas von Ihnen mündlich verlangt oder über Sie
eine rechtlich relevnte Tatsachenbehauptung aufstellt, dann
können auch Sie eine Niederschrift
verlangen bzw. einen Feststellungsbescheid!
Was darf ich bei einem Kontrollmeldetermin nicht tun?
- Nur beim AMS-Infoschalter vorsprechen aber nicht mit dem für
Sie zuständigen Berater sprechen (VwGH
2006/08/0332 RS1).
- Gespräch mit dem Berater verweigern oder trotz
Ermahnung die Durchführung des Kontrollmeldetermins
durch Ihr Verhalten unmöglich machen (VwGH
RO 2019/08/0002 RS2)
- Tonaufnahmen ohne Zustimmungs des AMS-Beraters machen (VwGH
Ro 2019/08/0002 RS3) (siehe auch: Streitfall
Tonaufnahmen).
VORSICHT FALLE: Wenn der Berater nach vorheriger Warnung
das Gespräch abbricht, weil Sie mit der Tonaufnahme fortfahren,
dann kann das AMS den Kontrollmeldetermin als nicht wahrgneommen
bewerten und eine Bezugssperre nach §
49 AlVG aussprechen!
Weitere Informationen
Siehe auch:
Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2012
Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html
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