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KontrollmeldungenEine Bestätigung mit Datumstempel darüber, dass Du den Antrag auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld, usw., abgegeben hast, muss Dir vom zuständigen AMS ausgehändigt werden! Das AMS muss Dir, wenn Du zu Kontrollterminen verpflichtet wirst, eine Meldekarte (Stempelkarte) ausstellen. Darin müssen Datum, Uhrzeit und Ort der jeweiligen Kontrollmeldungen angegeben sein. In der Praxis wird die Festsetzung der Meldetermine von den einzelnen Arbeitsämtern und den einzelnen ReferentInnen individuell gehandhabt. ! Vorsicht vor Kontrollmeldeversäumnis: Grundsätzlich empfehlen wir, keinen Termin zu versäumen, falls Du aber einmal vergessen solltest, Deinen AMS-Termin einzuhalten und DeineR BeraterIn gegenüber keinen triftigen Grund (Arzttermin, Vorstellungsgespräch, bzw., eine entsprechende Bestätigung bringen kannst), wird Dein Leistungsbezug bis zu Deiner Wiedermeldung eingestellt! D.h., Wenn es Dir schon am nächsten Tag wieder einfällt, sofort und wenn möglich, persönlich mit DeinR BeraterIn des AMS einen neuen Termin vereinbaren und um Nachsicht des Kontrollterminversäumnises ansuchen! Manchmal erhältst Du briefliche Vorladungen vom AMS. Kannst du sie aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten, läufst Du Gefahr, Dir eine Bezugssperre einzuhandeln!
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