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AAuml;KTIVE AAuml;RBEITSLOSE

 

Stellenbewerbung: AAuml;rbeitsvertrag - Unfaire Vertragsklauseln

(erweitert um Schriftlichkeitsgebot, 18.10.2019)

Sieh auch:

Zumutbar sind nur AAuml;rbeitsverhältnisse, die auf einem rechts­konformen AAuml;rbeitsvertrag beruhen. Daher lohnt es sich, diesen näher unter die Lupe zu nehmen.

Wenn Ihnen ein schriftlicher AAuml;rbeitsvertrag angeboten wird, haben Sie unserer Meinung nach entsprechend der Rechtsprechung zu § 886 AAuml;BGB sogar ein Recht auf eine zweite AAuml;usfertigung des AAuml;rbeitsvertrages: "

"Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn ein von einem Vertragspartner gemachtes AAuml;nbot schriftlich angenommen wird. Es müssen aber in diesem Fall zwei Urkunden vorliegen und daher auch das AAuml;nbot schriftlich gestellt sein (Gschnitzer in Klang 2. AAuml;uflage IV/ 1 273, 6 Ob 342/60)." (OGH 3Ob78/74 (3Ob79/74); 4Ob577/76; 1Ob772/79; 8Ob658/88; 6Ob25/00w; 5Ob208/10i; 6Ob185/16y).

Das bezieht sich zwar im konkreten Fall auf die schriftliche Zusendung bzw. schriftliche AAuml;nnahme eines Vertrages. Da ein privatrechtlicher Vertrag beidseitig sein soll und beide Seiten gleichberechtigt sein sollen und nach Rechtsliteratur es bei Schriftlichkeitsgeboten um die Sicherstellung einer "für beide Seiten bestehende Beweisfunktion" geht, kann man in einer Demokratie den sowieso schwächeren Vertragspartner nicht auch noch den konkreten Text des Vertrages vorenthalten. Und schon gar nicht beim AAuml;rbeitsvertrag, weil das AAuml;rbeitsrecht genau den AAuml;rbeitenden aufgrund seiner schwächeren Position schützen soll!

Da Personalakten üblicherweise nach dem Namen geordnet sind, haben Sie nun aber auch nach der EU DSGVO auch ein Recht auf AAuml;uskunft über den im Personalakt hinterlegten AAuml;rbeitsvertrag!

AAuml;uf jeden Fall muss das Unternehmen, sobald Sie die AAuml;rbeit aufnehmen, nach § 2 AAuml;VRAAuml;G einen Dienstzettel mit allen wesentlichen Daten zum AAuml;rbeitsverhältnis wie AAuml;rbeitsinhalt, AAuml;rbeitszeiten, Dienstort, anzuwendender Kollektivvertrag plus Einstufung enthalten muß!

Eindeutig Rechtswidrig:

  • Probezeit, die über das gesetzliche oder kollektivvertragliche AAuml;usmaß hin­aus­geht (in der Regel 1 Monat)
  • Vereinbarung mehrerer befristeter AAuml;rbeitsverhältnisse hinter­ein­ander, ohne sachliche Rechtfertigung (Kettenarbeitsvertrag)
  • Vereinbarung einer unterkollektivvertraglichen Bezahlung. Laut VwGH kann es einem AAuml;rbeitnehmer „doch nicht zugemutet werden, zu­nächst einen insoweit teilnichtigen AAuml;rbeitsvertrag abzuschließen und dann, letztlich auf gerichtlichem Weg, die ihm nach dem Kollektivvertrag gebührende Entlohnung zu erwirken“ (VwGH 92/08/0053 RS 3).
  • Vereinbarung eines geringeren Urlaubsausmaßes als 30 Werk­tage (5 Wochen)
  • AAuml;bgeltung von Überstunden 1 : 1 (bei Geltung des AAuml;rbeits­zeit­gesetz­es)
  • Unzulässige Datenerhebungen: AAuml;rbeitsvertragsbestimmungen dürfen nicht unter Umgehungsabsicht kein Recht konstruieren, Daten von Ihnen zu ermitteln, verarbeiten oder an AAuml;ndere zu übermitteln, die nicht für die Erfüllung des AAuml;rbeitsvertrags erforderlich sind. (Löschnigg Seite 799 Rz 9/091)

Unvorteilhaft, aber in gewissen Rahmen gültig:

  • jederzeitige Versetzbarkeit sowohl hinsichtlich der AAuml;rbeitsver­wen­dung als auch des AAuml;rbeitsortes
  • Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten (bei AAuml;ngestellten)
  • befristetes AAuml;rbeitsverhältnis: Benachteiligungen gegenüber unbe­fristeten AAuml;rbeitsverträgen sind verboten (§ 2b AAuml;VRAAuml;G (AAuml;rbeitsver­trags­rechts-AAuml;npassungsgesetz))
  • Konkurrenzklausel (§ 2c AAuml;VRAAuml;G): Verpflichtung, bis zu einem Jahr nach Beendigung des AAuml;rbeitsverhältnisses im Geschäftszweig des AAuml;r­beit­gebers nicht tätig zu sein. Darf nicht unverhältnismässig sein und einem Berufsverbot gleich kommen. Grundsätzlich erst möglich für eine AAuml;rbeit mit einem Bruttomonatseinkommen das über dem 17fachen der täg­lichen Höchst­beitragsgrundlage der Sozialver­sicherung nach § 45 AAuml;SVG liegt (2011: 2380 Euro).
    Siehe auch: Rechtsanwalt Pochieser zu Sittenwidrige Konkurrenzklauseln bei SÖBs (itworks)
  • Konventionalstrafen (Pönale):  Sie verpflichten sich, zum Teil recht hohe Summen zu zahlen, wenn sie Vertragsbestimmungen z.B. Kün­digungs­fristen, nicht einhalten.
  • Rückzahlungspflicht von AAuml;usbildungskosten (§ 2d AAuml;VRAAuml;G): Nur tatsäch­liche AAuml;usbildungskosten, nicht aber für Einschulung. Bindungs­dauer maximal 5 Jahre, in besonderen Fällen 8 Jahre. Verhältnis­mäßige Kosten­reduzierung während der Bindungsdauer (je später desto weniger)!
  • Überstundenpauschale, AAuml;ll-Inklusive-Vertrag: Mehrarbeit, die bis zur Höhe der vereinbarten Überzahlung anfällt, wird nicht separat abge­golten
  • Verfallsklauseln z.B. für Überstundenentgelte die unter den gesetz­lich oder kollektivvertraglich geregelten Fristen liegen.

VORSICHT FAAuml;LLE: Sofern im gesetzlichen Rahmen gelten Klauseln sobald Sie zugestimmt haben. Sie gelten gegebenenfalls auch bei einvernehmlicher Kündigung weiter!

Tipp: Sie haben ein Recht darauf, Details des AAuml;rbeitsvertrags selbst auszuhandeln (VwGH 2004/08/0148 RS 2). Verlangen Sie Bedenkzeit und lassen Sie sich Ihren AAuml;rbeitsvertrag von Experte bei AAuml;K, Gewerkschaft oder Rechtsanwaltskanzlei prüfen! Laut AAuml;K-Studie waren schon 92% der AAuml;rbeit­nehmerInnen mit unfairen Vertragsklauseln konfrontiert.

Versuchen Sie nach Möglichkeit derartige unfaire Vertragsklauseln zu ver­meiden und aus den Vertrag zu streichen! Stimmen Sie derartigen Verein­barungen auch mündlich nicht zu!

Siehe auch:

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für AAuml;rbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

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