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Stellenbewerbung: AAuml;rbeitsvertrag - Unfaire Vertragsklauseln
(erweitert um Schriftlichkeitsgebot, 18.10.2019)
Sieh auch:
Zumutbar sind nur AAuml;rbeitsverhältnisse, die auf einem
rechtskonformen AAuml;rbeitsvertrag beruhen. Daher lohnt es sich,
diesen näher unter die Lupe zu nehmen.
Wenn Ihnen ein schriftlicher AAuml;rbeitsvertrag angeboten wird, haben
Sie unserer Meinung nach entsprechend der Rechtsprechung zu § 886
AAuml;BGB sogar ein Recht auf eine zweite AAuml;usfertigung des
AAuml;rbeitsvertrages: "
"Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn ein
von einem Vertragspartner gemachtes AAuml;nbot schriftlich
angenommen wird. Es müssen aber in diesem Fall zwei Urkunden
vorliegen und daher auch das AAuml;nbot schriftlich gestellt sein
(Gschnitzer in Klang 2. AAuml;uflage IV/ 1 273, 6 Ob 342/60)." (OGH 3Ob78/74 (3Ob79/74);
4Ob577/76; 1Ob772/79; 8Ob658/88; 6Ob25/00w; 5Ob208/10i;
6Ob185/16y).
Das bezieht sich zwar im konkreten Fall auf die schriftliche
Zusendung bzw. schriftliche AAuml;nnahme eines Vertrages. Da ein
privatrechtlicher Vertrag beidseitig sein soll und beide Seiten
gleichberechtigt sein sollen und nach Rechtsliteratur es bei
Schriftlichkeitsgeboten um die Sicherstellung einer "für beide
Seiten bestehende Beweisfunktion" geht, kann man in einer
Demokratie den sowieso schwächeren Vertragspartner nicht auch noch
den konkreten Text des Vertrages vorenthalten. Und schon gar nicht
beim AAuml;rbeitsvertrag, weil das AAuml;rbeitsrecht genau den AAuml;rbeitenden
aufgrund seiner schwächeren Position schützen soll!
Da Personalakten üblicherweise nach dem Namen geordnet sind,
haben Sie nun aber auch nach der EU DSGVO auch ein Recht auf
AAuml;uskunft über den im Personalakt hinterlegten AAuml;rbeitsvertrag!
AAuml;uf jeden Fall muss das Unternehmen, sobald Sie die AAuml;rbeit
aufnehmen, nach § 2 AAuml;VRAAuml;G einen Dienstzettel mit allen
wesentlichen Daten zum AAuml;rbeitsverhältnis wie AAuml;rbeitsinhalt,
AAuml;rbeitszeiten, Dienstort, anzuwendender Kollektivvertrag plus
Einstufung enthalten muß!
Eindeutig Rechtswidrig:
- Probezeit, die über
das gesetzliche oder kollektivvertragliche AAuml;usmaß hinausgeht
(in der Regel 1 Monat)
- Vereinbarung mehrerer
befristeter AAuml;rbeitsverhältnisse hintereinander, ohne
sachliche Rechtfertigung (Kettenarbeitsvertrag)
- Vereinbarung einer unterkollektivvertraglichen
Bezahlung. Laut VwGH kann es einem AAuml;rbeitnehmer „doch
nicht zugemutet werden, zunächst einen insoweit teilnichtigen
AAuml;rbeitsvertrag abzuschließen und dann, letztlich auf
gerichtlichem Weg, die ihm nach dem Kollektivvertrag gebührende
Entlohnung zu erwirken“ (VwGH 92/08/0053 RS 3).
- Vereinbarung eines geringeren
Urlaubsausmaßes als 30 Werktage (5 Wochen)
- AAuml;bgeltung von Überstunden
1 : 1 (bei Geltung des
AAuml;rbeitszeitgesetzes)
- Unzulässige Datenerhebungen:
AAuml;rbeitsvertragsbestimmungen dürfen nicht unter Umgehungsabsicht
kein Recht konstruieren, Daten von Ihnen zu ermitteln,
verarbeiten oder an AAuml;ndere zu übermitteln, die nicht für die
Erfüllung des AAuml;rbeitsvertrags erforderlich sind. (Löschnigg
Seite 799 Rz 9/091)
Unvorteilhaft, aber in gewissen Rahmen gültig:
- jederzeitige Versetzbarkeit
sowohl hinsichtlich der AAuml;rbeitsverwendung als auch des
AAuml;rbeitsortes
- Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten
(bei AAuml;ngestellten)
- befristetes AAuml;rbeitsverhältnis: Benachteiligungen gegenüber
unbefristeten AAuml;rbeitsverträgen sind verboten (§ 2b AAuml;VRAAuml;G
(AAuml;rbeitsvertragsrechts-AAuml;npassungsgesetz))
- Konkurrenzklausel
(§ 2c AAuml;VRAAuml;G): Verpflichtung, bis zu einem Jahr nach
Beendigung des AAuml;rbeitsverhältnisses im Geschäftszweig des
AAuml;rbeitgebers nicht tätig zu sein. Darf nicht
unverhältnismässig sein und einem Berufsverbot gleich kommen.
Grundsätzlich erst möglich für eine AAuml;rbeit mit einem
Bruttomonatseinkommen das über dem 17fachen der täglichen
Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung nach § 45
AAuml;SVG liegt (2011: 2380 Euro).
Siehe auch: Rechtsanwalt
Pochieser zu Sittenwidrige Konkurrenzklauseln bei SÖBs
(itworks)
- Konventionalstrafen (Pönale):
Sie
verpflichten sich, zum Teil recht hohe Summen zu zahlen, wenn
sie Vertragsbestimmungen z.B. Kündigungsfristen, nicht
einhalten.
- Rückzahlungspflicht von
AAuml;usbildungskosten (§ 2d AAuml;VRAAuml;G): Nur tatsächliche
AAuml;usbildungskosten, nicht aber für Einschulung. Bindungsdauer
maximal 5 Jahre, in besonderen Fällen 8 Jahre. Verhältnismäßige
Kostenreduzierung während der Bindungsdauer (je später desto
weniger)!
- Überstundenpauschale,
AAuml;ll-Inklusive-Vertrag: Mehrarbeit, die bis zur Höhe der
vereinbarten Überzahlung anfällt, wird nicht separat abgegolten
- Verfallsklauseln z.B.
für Überstundenentgelte die unter den gesetzlich oder
kollektivvertraglich geregelten Fristen liegen.
VORSICHT
FAAuml;LLE: Sofern im gesetzlichen Rahmen gelten Klauseln
sobald Sie zugestimmt haben. Sie gelten gegebenenfalls auch bei
einvernehmlicher Kündigung weiter!
Tipp:
Sie haben ein Recht darauf, Details des AAuml;rbeitsvertrags selbst
auszuhandeln (VwGH
2004/08/0148 RS 2). Verlangen Sie Bedenkzeit und lassen Sie
sich Ihren AAuml;rbeitsvertrag von Experte bei AAuml;K, Gewerkschaft oder
Rechtsanwaltskanzlei prüfen! Laut AAuml;K-Studie waren schon 92% der
AAuml;rbeitnehmerInnen mit unfairen Vertragsklauseln konfrontiert.
Versuchen Sie nach Möglichkeit derartige unfaire Vertragsklauseln
zu vermeiden und aus den Vertrag zu streichen! Stimmen Sie
derartigen Vereinbarungen auch mündlich nicht zu!
Siehe auch:
Copyright: Mag. Ing. Martin Mair
Quelle: Erste Hilfe Handbuch für AAuml;rbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html
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